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Corona-Pandemie

FAQ der Hörfunkschule zur Corona-Krise

Quelle: gettyimages, alenaohneva, ID: 1209505544Häufig gestellte Fragen an die Kirche zum Corona-VirusHäufig gestellte Fragen an die Kirche zum Corona-Virus - hier die Antworten

Die aktuelle Corona-Lage beschäftigt uns weiter, auch wenn sich die Corona-Regeln gelockert haben. Aktuell finden unsere Veranstaltungen teils in Präsenz und teils als Videoseminar statt. Bei Präsenz-Veranstaltungen ist in der Regel ein tagesaktueller Covid-Negativ-Test empfohlen. Mit diesen FAQ informieren wir über den aktuellen Stand im Hinblick auf unsere Angebote (aktualisiert am 02.07.2022).

Wir prüfen regelmäßig die aktuelle Lage und informieren kurzfristig per Mail alle Teilnehmenden über die genauen Corona-Regeln in unserem Haus.

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf Ihre Fragen an uns:

Wie laufen Workshops vor Ort in der Hörfunkschule ab?

In der Corona-Pandemie sind wir weiter mit hohen Fallzahlen konfrontiert, trotzdem bieten wir wieder Veranstaltungen an - teilweise auch als Videoseminar. Veranstaltungen vor Ort finden unter Berücksichtigung eines eigenen Hygienekonzepts statt. Welche Veranstaltungen in Präsenz bzw. digital stattfinden, ist unserem Kalender zu entnehmen.

Unser Hygienekonzept während der Corona-Pandemie finden Sie hier: Hygienekonzept der Hörfunkschule

Muss ich einen negativen Covid-Test vorweisen?

Seit dem 30. Juni sind Covid-Tests leider kostenpflichtig, das bedauern wir sehr. Daher können wir leider keine Tests mehr zur Teilnahme an einer Veranstaltung voraussetzen, möchten Selbsttests aber weiterhin ausdrücklich empfehlen. Gerade in Praxisphasen im Studio möchten wir möglichst sicher gehen. Ein Testzentrum befindet sich direkt unterhalb des Lighttowers.

Muss ich für Workshops in Präsenz geimpft sein?

Wir schreiben eine Impfung nicht vor, möchten sie aber ausdrücklich empfehlen. Aktuell gibt es sonst keine weiteren Regelungen zur Impfung.

Was bedeutet die 2G-plus-Regelung?

Die 2G-plus-Regel ist aktuell bei uns ausgesetzt. 

2G-plus-Regel heißt:

  • Doppelt geimpft (ab dem 15. Tag bis 3 Monate nach der Impfung)
  • Doppelt geimpft und getestet (Bürgertest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test max. 48 Stunden alt ab Testzeitpunkt)
  • Dreifach geimpft (ab dem Tag der Impfung)
  • Geimpft, geimpft, genesen (ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test)
  • Geimpft, genesen, geimpft (ab dem Tag der Impfung)
  • Geimpft und genesen (ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach positivem PCR-Test)
  • Genesen (ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach positivem PCR-Test)
  • Genesen und geimpft (ab dem Tag der Impfung bis 3 Monate nach Impfung)
  • Genesen und doppelt geimpft (ab dem Tag der Impfung)
  • Genesen, geimpft, genesen (ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach dem PCR-Test)
  • Genesen, geimpft, getestet (Bürgertest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test max. 48 Stunden alt ab Testzeitpunkt)

Ausnahmen gelten für:

  • Personen unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Testheft

Wann erfahre ich, ob eine Veranstaltung von der Hörfunkschule abgesagt wird?

Wir informieren spätestens drei Tage vor einer Veranstaltung, ob wir sie wegen des Corona-Virus absagen müssen. Die Absage erfolgt an die Mailadresse, über die Sie sich bei uns angemeldet haben. Bei größeren Veranstaltungen, Informationstagen oder Redaktionsbesuchen hängt die Entscheidung darüber nicht allein von uns, sondern auch von unseren Kooperationspartnern ab. Wir behalten uns vor, dass es ggf. auch zu Änderungen am Programmablauf kommen kann, damit eine Veranstaltung nicht vollständig abgesagt werden muss.

Was passiert bei einer Absage – bekomme ich mein Geld zurück?

Wir bemühen uns, dass alle Veranstaltungen planmäßig stattfinden können. Sollten wir auf Grund der Corona-Pandemie einen Termin nicht einhalten können, werden wir die entsprechenden Seminare oder Veranstaltungen zum nächsten möglichen Zeitpunkt nachholen. Der Wahl des Termins hängt natürlich auch von der Entwicklung der Lage mit Blick auf das Corona-Virus ab. Sollte jemand an diesem Ersatztermin nicht teilnehmen können, kann er sich für ein wertgleiches anderes Seminar anmelden oder bekommt sein Geld zurück. Die Präsenz-Veranstaltungen, die wie ursprünglich geplant stattfinden, sind von dieser Regelung ausgenommen - hier gelten unsere üblichen AGB.

Welche Regeln gelten, wenn ich selbst eine Veranstaltung wegen des Corona-Virus absagen möchte?

Wir prüfen täglich, ob für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Veranstaltungen beim Besuch der Hörfunkschule ein besonderes Risiko besteht. Das Risiko ist insbesondere abhängig von der Teilnehmerzahl und davon, ob im Rahmen der Veranstaltung Besuche in anderen Häusern geplant sind.

Sollten Sie von sich aus Ihre Teilnahme absagen wollen, informieren Sie uns bitte schriftlich. Die Absage muss 14 Tage zuvor erfolgen, im Falle einer plötzlichen Corona-Hot-Spot-Regelung in Frankfurt oder bei Ihnen zu Hause verzichten wir bei Absagen auf die sonst übliche Ausfallgebühr von 50% der vollen Seminargebühr. Gezahlte Beträge werden für eine Alternativveranstaltung gutgeschrieben. Bei späterer Abmeldung gelten unsere bekannten AGB. Bei Nichterscheinen ohne von uns bestätigte Absage ist weiterhin die volle Seminargebühr zu begleichen.

Wie lange muss ich damit rechnen, dass Veranstaltungen abgesagt werden könnten?

Auch für den Herbst/Winter 2022 rechnen wir wieder mit Einschränkungen. Bis dahin gelten die von uns hier formulierten Regeln bei Ausfall von Veranstaltungen. Wir beobachten die Lage weiter und informieren hier rechtzeitig, falls wir auch im Herbst mit möglichen Absagen und Änderungen rechnen müssen.

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