Menümobile menu
Info

Frauenverband zu §219a

Informationsmöglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch sichern

EFHNam MikrofonLuise Böttcher, Vorsitzende des Vorstands des Landesverbandes Evangelische Frauen in Hessen und Nassau.

Die aktuelle Debatte um den §219a StGB und die Situation von Frauen mit Kindern standen im Mittelpunkt der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Landesverbands Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. Fast einstimmig haben die Delegierten eine Resolution verabschiedet, die sich für schwangere Frauen in Konfliktsituationen einsetzt.

EFHNDelegierte halten Stimmzettel in die HöheDelegierte auf der Jahreshauptversammlung des Landesverbands Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist für Betroffene nie normal, darüber sind sich die Delegierten des Landesverbands Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. einig. Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Frauenverbands haben sie eine Resolution verabschiedet, mit der sie die Positionierung des Verbands zur Streichung des §219a des Strafgesetzbuches bekräftigen und in perspektivischer Erweiterung Punkte zur Unterstützung schwangerer Menschen in Konfliktsituationen fordern.

Frauen brauchen Information, Beratung und Seelsorge

„Die Annahme, dass Schwangerschaftsabbrüche ohne strafrechtliche Bedrohung verharmlost werden würden, ist schlicht lebensfremd und frauenfeindlich“, so die Delegierten. Im Rahmen der aktuellen Debatte um den Paragraphen 219a StGB wurde wiederholt argumentiert, selbst die Information frauenärztlicher Praxen über die ärztliche Leistung Schwangerschaftsabbruch könne dazu beitragen, dass solche Eingriffe „normal“ würden. „Das ignoriert gänzlich die Lebensrealität von Frauen“, so Luise Böttcher, Vorsitzende des Vorstands. „Ein Schwangerschaftsabbruch stellt für viele Betroffene eine tiefe persönliche und seelische Krise dar; viele kämpfen oft ihr Leben lang damit. Was sie brauchen ist Information, Beratung und Seelsorge, nicht Vorwürfe und Schuldzuweisungen.“ Dementsprechend fordern die Delegierten in ihrer Resolution die Anerkennung in Kirchen und Gesellschaft, dass Schwangerschaftsabbrüche für Betroffene nie Normalität sind.

Frauenspezifische Expertise nutzen

Ein weiterer Punkt der Resolution fordert, den freien und selbstbestimmten Zugang zu niedrigschwelligen Informationen zu gewährleisten und die umfassende Verfügbarkeit von Beratungsstellen und Seelsorge für schwangere Menschen in Konfliktsituationen zu sichern. Hier seien in besonderem Maße die Kirchen und ihre sozialdiakonischen Einrichtungen gefragt. Wichtig sei die Begleitung auch über diese Entscheidung hinaus – unabhängig davon, ob sie für oder gegen eine Fortführung der Schwangerschaft erfolgt sei. Oft sind es die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die Frauen die Entscheidung für eine Fortführung der Schwangerschaft erschweren. „Schwangerschaftsabbrüche und Schwangerschaften sollen sich unsichtbar und konfliktfrei in moderne Leistungsbiographien einfügen“, so die kritische Reflexion der Delegierten. „Strukturelle Probleme wie der Verlust von beruflichen Perspektiven durch Sorgearbeit und potenzielle Altersarmut werden Frauen als persönlich verursachte Fehlleistung zugeschrieben. Daher fordern wir einen frauenpolitischen Diskurs in Kirche und Gesellschaft über die vielfältigen Benachteiligungen, denen sich Frauen mit Kindern noch immer ausgesetzt sehen“, fasst Luise Böttcher zusammen. Daher lautet das abschließende klare Votum der Delegierten der Jahreshauptversammlung: „Die evangelischen Frauenverbände bringen hier eine besondere Expertise mit, die – insbesondere bei frauenpolitischen Themen – von den Landeskirchen dementsprechend auch genutzt werden sollte.“

Die vollständige Resolution sowie weitere Informationen finden Sie unter www.evangelischefrauen.de

to top