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Justiz

Lebenslange Haft für Mord an Susanna

Lightstar59/gettyimages.de

Wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna F. aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellten in ihrem Urteil außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Schülerin Susanna hat das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch die höchstmögliche Strafe verhängt. Es verurteilte den angeklagten Flüchtling Ali B. aus dem Irak zu lebenslanger Haft und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine Freilassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Zudem räumte das Gericht die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe ein. Vor einer Entlassung muss dadurch geprüft werden, welche Gefahr von dem heute 22-Jährigen noch ausgeht. 

Die zuständige Kammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Bonk befand Ali B. sowohl des Mordes als auch der vorausgegangenen Vergewaltigung des Mädchens aus Mainz für schuldig. Zugleich wurde der Angeklagte wegen eines schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung an einem Mann im Wiesbadener Kurpark für schuldig befunden. Auch dabei habe er ein ungewöhnlich hohes Maß an Gewalt ausgeübt.

Strafen zusammengefasst

Beide Strafen wurden zu lebenslanger Haft zusammengefasst. Zudem muss sich Ali B. in einem separaten Verfahren zusammen mit einem jugendlichen Mitangeklagten noch wegen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in seiner Flüchtlingsunterkunft verantworten, das Urteil dazu steht noch aus. Wegen des Mordes an Susanna muss er nach der Entscheidung vom Mittwoch außerdem der Mutter und der Schwester Susannas je 50.000 Euro Hinterbliebenengeld zahlen.

Ali B. hatte gleich zu Beginn des Prozess gestanden, die Mainzer Schülerin in der Nacht zum 23. Mai vergangenen Jahres in einem Waldstück in Wiesbaden-Erbenheim getötet zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er aber und sprach von einvernehmlichem Sex mit der 14-Jährigen. Das Gericht hält es aber aufgrund der Zeugenaussagen für sicher, dass er den Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen erzwungen und die Tat auch minuziös geplant hat. Mit dem Urteil folgte die Kammer in vollem Umfang dem Antrag der Anklagevertreterin. Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter begrüßte dann auch das Urteil.

Verteidiger will Revision einlegen

Verteidiger Marcus Steffel kündigte an, fristwahrend binnen einer Woche Revision einzulegen. Ob davon dann auch wirklich Gebrauch gemacht wird, soll nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden werden. Ali B. selbst hatte in seinem Schlusswort angekündigt, er werde jedes Urteil akzeptieren.

Auslieferung in Irak unwahrscheinlich

Susannas Mutter begrüßte das Urteil, weil damit sichergestellt werde, dass er nicht noch weiteren Mädchen so etwas antun könne. Weinend fügte sie vor Journalisten hinzu. „Aber meine Tochter bringt mir auch das nicht mehr zurück.“ Nebenklagevertreter Jörg Ziegler sagte, mit Verhängung der besonderen Schwere der Schuld werde Ali B. wohl mindestens 22 Jahre absitzen müssen. Sollte sie auch in dem noch ausstehenden zweiten Urteil festgestellt werden, könnten es auch um die 30 Jahre werden. Mit einer Auslieferung des Verurteilten in den Irak rechne er nicht, weil dort auf Mord die Todesstrafe stehe.

Die in der Nähe von Bahngleisen in einem Erdloch verscharrte und mit Ästen bedeckte Leiche von Susanne war erst Tage nach dem Mord am 6. Juni 2018 nach einem Zeugenhinweis gefunden worden. Ali B. war zu diesem Zeitpunkt bereits mit seiner Familie in den kurdischen Teil Iraks zurückgereist. Dort wurde er von Sicherheitskräften festgenommen und der deutschen Bundespolizei übergeben. Deren Chef Dieter Romann brachte ihn persönlich nach Deutschland.

Übermäßige Gewaltbereitschaft bei Ali B.

In der Urteilsbegründung hob Richter Bonk immer wieder die übermäßige Gewalt sowie das menschenverachtende Frauenbild von Ali B. hervor. Er sei hochgefährlich und habe in dem Prozess auch jegliche Empathie und Emotionen vermissen lassen. Der Angeklagte habe zudem eine ernstzunehmende Entschuldigung und die Übernahme von Verantwortung für seine Taten vermissen lassen. Bonk betonte, die  Taten von Ali B. hätten nichts mit dessen Flüchtlingsstatus oder Nationalität zu tun, sondern allein mit seiner Persönlichkeitsstruktur.

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