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Neue Corona-Verordnung

+++ Krisenstab - Info +++ Hessen: Weniger Masken aber wie viel Musik?

EKHN/RahnNeue Mund-Nase-Bedeckung im Einsatz: Nina Seelbach, Leiterin der Zentralen Dienste der EKHN-Kirchenverwaltung zeigt, wie sie aussieht.Mit der Maske im Einsatz: Nina Seelbach, Leiterin der Zentralen Dienste der EKHN-Kirchenverwaltung.

Nachdem Rheinland-Pfalz in der vergangenen Woche Lockerungen in der Corona Pandemie beschlossen hatte, kommen nun auch Erleichterungen in Hessen. Im Zentrum stehen Lockerungen des Landes bei der Kirchenmusik. Die Gemeinden haben volle Verantwortung. Der Krisenstab will Leitlinien entwickeln.

Stand 23. Juni 2021 

In Hessen: Paradigmenwechsel bei Musik  

In Hessen hat das Corona-Kabinett am 22. Juni weitreichende Lockerungen beschlossen, die insbesondere die Maskenpflicht und die Teilnehmendenzahl  von Veranstaltungen betreffen. Am Nachmittag des Folgetags wurden dann auch neue Regelungen für die Kirchen veröffentlicht. Sie sehen einen Wegfall der Maskenpflicht in Gottesdiensten vor, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und Abstandsregelungen eingehalten werden.

Beim Singen und der Kirchenmusik gibt es einen kompletten Paradigmenwechsel. Die Hessische Landesregierung legt die Verantwortung hier vollends in die Hände der Gemeinden und schreibt keine Regelungen mehr vor. 

Krisenstab arbeitet am Thema Kirchenmusik und Gesang

Der EKHN-Krisenstab will zum Thema Kirchenmusik in Abstimmung mit den weiteren hessischen Kirchen deshalb möglichst bis Dienstag Leitlinien erarbeiten, an denen sich Gemeinden vor Ort beim Thema Gesang und Musik orientieren können. Es ist klar: Die wiedergewonnenen Möglichkeiten beim Thema Kirchenmusik bedeuten auch eine hohe Verantwortung: Freude über die neuen Freiheiten und Vernunft angesichts der anhaltenden Pandemie müssen abgewogen werden. Der Krisenstab wird wie üblich per Mail und Online über neue Grundsätze informieren. 

Rheinland-Pfalz machte sich schon vorsichtig locker 

Rheinland-Pfalz machte sich in der Coronakrise bereits vergangene Woche vorsichtig locker. Im Gottesdienst dürfen die Masken am Platz abgenommen werden. Voraussetzung ist natürlich ein ausreichender Mindestabstand zu den Sitznachbarn. Der Kirchenraum muss aber weiter mit dem Schutz betreten werden. Auch bei weiteren Veranstaltungen mit festen Sitzpätzen und ensprechendem Abstand kann die Maskenpflicht generell entfallen. Gemeindgesang bleibt bis auf Weiteres im Inneren aber Tabu. Das sieht die 23. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor, die ab 18. Juni 2021 gilt.  Bei Gottesdiensten im Freien war die Maskenpflicht bereits aufgehoben. Im Freien war auch Gemeindegesang bereits wieder möglich. 

Zu den Sonderseiten des EKHN-Corona-Krisenstabs  

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