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Neues FiAM Info

Asylfolgeanträge von Frauen und Mädchen aus Afghanistan

FiAM

Die Chancen afghanischer Frauen und Mädchen im Asylverfahren haben sich seit Oktober 2024 grundlegend verbessert. Eine neue Arbeitshilfe aus der Reihe „FiAM Info“ der Abteilung Flucht, interkulturelle Arbeit, Migration der Diakonie Hessen erklärt, wie Beratungsstellen afghanische Frauen und Mädchen gezielt bei Folgeanträgen unterstützen können.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in seinem Urteil vom 04.10.2024 (C-608/22 und C-609/22)1 fest, dass alle Frauen in Afghanistan aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Lage als verfolgt gelten. Der EuGH begründet seine Entscheidung mit der landesweiten und strukturellen Verfolgung afghanischer Frauen als soziale Gruppe. Seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 wurden staatliche Strukturen abgeschafft und durch ein repressives Regime ersetzt, das Frauen systematisch von gesellschaftlicher Teilhabe ausschließt und sie vielfältigen Formen von Gewalt und Diskriminierung aussetzt. Damit haben sie Anspruch auf Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlings-konvention (GFK).

Diese Entscheidung stellt einen Wendepunkt dar: Während afghanische Frauen und Mädchen in der Vergangenheit häufig nur subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote erhielten – teils sogar Ablehnungen –, wird ihnen nun in der Regel die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Die Schutzquote für männliche Asylsuchende aus Afghanistan ist hingegen im Jahr 2025 deutlich zurückgegangen.

Für Beratungsstellen ergeben sich daraus neue Handlungsmöglichkeiten, insbesondere bei Folgeanträgen: Hatte eine afghanische Frau in der Vergangenheit ein Asylverfahren betrieben, das nicht mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft endete, sollte die Möglichkeit eines Folgeantrags geprüft werden. Frauen, für die ein Folgeantrag aussichtsreich und sinnvoll erscheint, sollten aktiv ermutigt werden, das aktuelle Zeitfenster zu nutzen. Der Flüchtlingsstatus bietet gegenüber anderen Schutzformen erhebliche Vorteile, etwa beim Familiennachzug und bei der Aufenthaltsverfestigung.

Diese Arbeitshilfe erklärt, wie Beratungsstellen afghanische Frauen und Mädchen gezielt bei Folgeanträgen unterstützen können.

Was enthält diese Arbeitshilfe?

Sie enthält Erläuterungen zu Asylfolgeanträgen afghanischer Frauen und Mädchen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG oder einer Duldung in Deutschland leben: Was ist ein Asylfolgeantrag, für wen kommt er in Frage, kann er auch negative Folgen haben? Welche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen muss er erfüllen? Wo und wie ist der Antrag zu stellen, gibt es eine Wohnpflicht in der Erstaufnahme, gibt es eine Anhörung zu den neuen Asylgründen? Was passiert nach dem Bescheid, können Angehörige den Flüchtlingsstatus von der Frau oder dem Mädchen ableiten?

Achtung: Die Arbeitshilfe kann keine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Beratungsstellen können sich mit Fragen an ihre Fachberatung / Rechtsberatung wenden oder an eine auf Asylrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.

FiAM Info „Asylfolgeanträge von Frauen und Mädchen aus Afghanistan“ zum Download

Weitere FiAM Infos finden Sie hier.

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