Wichtige Infos und Daten aus der Gemeinde
Bericht von der Gemeindeversammlung
29.07.2025
drk-rgw
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Bericht über die Arbeit des Kirchenvorstands
Allgemeines
Die Arbeit des Kirchenvorstands war seit der letzten Gemeindeversammlung sehr stark von der Aufgabe geprägt, den von der Dekanatssynode beschlossenen Nachbarschaftsraum aus der Erlösergemeinde Oberrad, der Dreikönigsgemeinde und der Maria Magdalena Gemeinde mit Inhalt zu füllen. Die Aufgabe musste neben den laufenden Leitungsaufgaben zusätzlich erledigt werden. Der Vorsitzende des Kirchenvorstands bedankte sich in diesem Zusammenhang bei den Mitgliedern des Kirchenvorstands für die gute Zusammenarbeit.
Statistik
Die Mitgliederstatistik zeigt leider weiterhin einen Mitgliederrückgang. Zum 1. Januar 2025 zählte die Dreikönigsgemeinde noch 4664 Mitglieder, das sind 161 weniger als zum 1. Januar 2024 und 1037 weniger als zum 1. Januar 2020. Stabil ist hingegen die Zahl der Konfirmanden. Sie liegt nach wie vor knapp über 40. Für 2026 sind 44 Konfirmandinnen und Konfirmanden angemeldet.
Gottesdienste
Gottesdienste sind ein immer wiederkehrendes Thema in den Kirchenvorstandssitzungen. Zur Diskussion steht die zeitliche Lage, aber auch das Format der Gottesdienste. So hat der Kirchenvorstand die leider nur noch gering besuchten Vespergottesdienste am Samstag durch das neue Gottesdienstformat der Klangzeit ersetzt. Klangzeiten sind Andachten, bei denen – wie bislang bei den Vespern – die Musik im Vordergrund der Liturgie steht. Die Klangzeit setzt jedoch auf eine größere Vielfalt an Stimmen und Instrumenten und nutzt die Möglichkeiten, die uns der Nachbarschaftsraum bietet. So hatte am 14.12.2024 der Kinderchor der Erlösergemeinde mit großem Erfolg die musikalische Gestaltung übernommen. Im Anschluss an jede Klangzeit laden wir zu einem Umtrunk ein, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Klangzeit gibt es an sechs Samstagen vom Advent bis Ostern jeweils um 17 Uhr in der Dreikönigskirche.
Dreikönigskirche
Die Arbeiten am Außengelände rund um die Dreikönigskirche verzögern sich weiterhin. Nach dem letzten Stand werden im Herbst dieses Jahres nur Rohrleitungsarbeiten an der Nordseite der Dreikönigskirche durchgeführt werden.
Trauercafé
Wir haben ein weiteres Angebot in der Gemeinde etabliert. Pfarrerin Silke Alves-Christe, Lieselotte Henning-Reiss und Roswitha Kleck haben das Trauercafé ins Leben gerufen. Eingeladen sind alle, die trauern und mit einem Verlust umgehen müssen. Die Termine werden im Gemeindeblick und in den Schaukästen veröffentlicht.
Finanzen
Die Finanzen der Dreikönigsgemeinde sind geordnet. Unterdeckungen konnten über Rücklagenverbräuche kompensiert werden. Gemäß der vorläufigen Zahlen für den Jahresabschluss 2024 haben wir im vergangenen Jahr ein Defizit von rund 30.000 Euro. Dafür und für zukünftige Jahre besteht ein noch ausreichendes Rücklagenpolster. Durch Spenden und Erbschaften konnten in den letzten Jahren Rücklagen aufgebaut werden, die mit Blick auf die Zukunft der Dreikönigsgemeinde für temporäre Finanzierungslücken oder auch sinnvolle Investitionen genutzt werden können. Dennoch achtet der Kirchenvorstand darauf, dass bezüglich der zukünftigen Haushalte keine größeren strukturellen Defizite entstehen, die zu einem ungewollten und stetigen Abbau der Rücklagen führen würden. Es ist davon auszugehen, dass bezüglich der zukünftigen Finanzsituation auf Grund sinkender Mitgliederzahlen die Kirchensteuerzuweisung geringer wird und sich die Spenden durch Verringerung der Spendenbasis rückläufig entwickeln. Hinzu kommt ein inflationsbedingter Substanzverzehr der Rücklagen, da die Verzinsung der Rücklagen geringer ist als die Inflationsrate.
Nachbarschaftsraum
Allgemeine Entwicklung
Der Nachbarschaftsraum nimmt einen großen Teil der Arbeit der Mitglieder des Kirchenvorstands in Anspruch. Der Kirchenvorstand hat zusammen mit den Kirchenvorständen der beiden anderen Gemeinden des Nachbarschaftsraums verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit einzelnen Sachthemen wie der Organisation und IT im Nachbarschaftsraum, dem Gebäudeentwicklungsplan, dem zukünftigen gemeinsamen Gemeindebüro, den Finanzen und der Satzung der zukünftigen Arbeitsgemeinschaft beschäftigen. Koordiniert wird das von einer Steuerungsgruppe, die aus je zwei Mitgliedern der drei Gemeinden besteht.
Verkündigungsteam
Die wichtigste bereits geltende Neuerung ist das Verkündigungsteam. Seit dem 1. Januar 2025 haben wir kirchenrechtlich keine Gemeindepfarrerinnen oder Gemeindepfarrer mehr. Sie sind jetzt Mitglieder des Verkündigungsteams des Nachbarschaftsraums, zusammen mit den dem Verkündigungsteam zugeteilten Mitgliedern des kirchenmusikalischen und des gemeindepädagogischen Dienstes aus dem Dekanat. Bis zur nächsten Kirchenvorstandswahl bleiben die Pfarrerinnen und der Pfarrer Mitglieder des Kirchenvorstands der Gemeinde, in der sie Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer waren. Nach der nächsten Kirchenvorstandswahl sind sie keine stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände mehr. Unser Nachbarschaftsraum, der sich rechtlich als Arbeitsgemeinschaft der drei bestehen bleibenden Kirchengemeinden organisieren will, erhält einen geschäftsführenden Ausschuss, der über die gemeinschaftlichen Aufgaben beschließt. In dem geschäftsführenden Ausschuss ist mindestens eine Pfarrerin oder ein Pfarrer unseres Nachbarschaftsraums stimmberechtigtes Mitglied. Die Satzung der Arbeitsgemeinschaft kann eine höhere Zahl festlegen. Den drei Kirchenvorständen wird jeweils eine Pfarrperson als beratende Pfarrperson ohne Stimmrecht zugeteilt.
Was bedeutet das Verkündigungsteam für uns?
Die Planung der Gottesdienste erfolgt nunmehr im Verkündigungsteam unter Berücksichtigung gemeindeübergreifender Faktoren. Das sind insbesondere die Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsvertretungen für Pfarrerinnen und den Pfarrer, die Sommerkirche, die in der Sommerzeit von Kirche zu Kirche im Nachbarschaftsraum wandert, die bereits geschilderte Klangzeit in der Dreikönigskirche und die Verteilung von Kantatengottesdiensten auf die Kirchen im Nachbarschaftsraum. Wir haben die Chance, vielfältiger zu sein und Abwesenheiten gezielter abzudecken. Die Gottesdienstpläne für die einzelnen Gemeinden werden aber nach wie vor in den drei Kirchenvorständen für die jeweilige Gemeinde beschlossen.
Auch das Kirchenmusikprogramm wird nach wie vor von den einzelnen Kirchenvorständen für ihre Gemeinde beschlossen. Das gilt vor allem für die Konzerte außerhalb der Gottesdienste. Die kirchenmusikalische Arbeit kann aber die erhöhte Vielfalt der Kirchenmusik im Nachbarschaftsraum nutzen, etwa durch Einsatz des Kinderchors der Erlösergemeinde und den gezielten Einsatz der beiden hauptamtlichen Kirchenmusiker nach ihren unterschiedlichen musikalischen Ausrichtungen.
Die gemeindepädagogische Arbeit erfolgte bislang im Planungsbezirk. Dieser war mit dem Nachbarschaftsraum identisch. Der Planungsbezirk wurde zum 31.12.2024 aufgelöst. Die gemeindepädagogische Arbeit erfolgt jetzt im Nachbarschaftsraum und wird im Verkündigungsteam geplant. Eine grundlegende Änderung der Arbeit des gemeindepädagogischen Dienstes ist damit nicht verbunden.
Stellenzuweisung
Die Dekanatssynode hat die Stellenpläne für die Nachbarschaftsräume beschlossen. Wie zu erwarten war, wurden die Pfarrstellen in unserem Nachbarschaftsraum von 6,5 auf 4,5 Stellen gekürzt. Das bedeutet, dass die unbesetzte halbe Pfarrstelle in der Maria-Magdalena Gemeinde nicht mehr besetzt wird und dass die Stelle von Pfarrerin Alves-Christe nach deren Eintritt in den Ruhestand nicht nachbesetzt werden wird. Zudem wird spätestens zum Januar 2030 eine weitere halbe Pfarrstelle gestrichen werden.
Die Stellen der Kirchenmusik blieben dem Nachbarschaftsraum erhalten.
Die gemeindepädagogischen Stellen werden zum 31.12.2029 um 0,25 Stellen auf 1,5 Stellen gekürzt. Wie sich das konkret bei uns auswirken wird, ist noch offen, da es wenig Sinn macht, eine der Stelleninhaberinnen mit einem 0,25 Stellenanteil in einem anderen Nachbarschaftsraum einzusetzen. Der Anteil der Verwaltungs- und Koordinationsarbeit wäre bei einem Einsatz in zwei Nachbarschafsräumen zu hoch.
Gebäude
Die Landessynode hat das Kirchengesetz zur Erstellung von Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplänen beschlossen. Danach müssen die Dekanate Gebäudeentwicklungspläne beschließen die jedem Nachbarschaftsraum noch 10 qm pro 100 Mitglieder für Sakralflächen (Kirchenräume) und 4 qm pro 100 Mitglieder für Profanflächen zuweisen. Darüber hinaus müssen die anhand des Tagesneubauwerts kalkulierten Unterhaltungskosten für die Gebäude in einem Nachbarschaftsraum gegenüber den Kosten zum 1. Januar 2021 um 20% reduziert werden. Ein weiterer Eckpunkt des Gebäudeentwicklungsplans ist das gemeinsame Gemeindebüro. Nach dem Regionalgesetz darf es in einem Nachbarschaftsraum nur noch ein gemeinsames Gemeindebüro geben.
Die Dekanatssynode wird nach dem derzeitigen Zeitplan in etwas einem Jahr über den Gebäudeentwicklungsplan des Dekanats entscheiden. Er muss nach dem vorgenannten Gesetz zum 01.01.2027 in Kraft treten. Umgesetzt wird er dann schrittweise. Die Mitgliedsgemeinden der Nachbarschaftsräume können dazu auf der Basis der Vorgaben der Landeskirche zur Flächen- und Kostenreduktion und Vorschlägen der Bauabteilung des ERV Stellung beziehen.
Vom Gebäudeentwicklungsplan ausgenommen ist die Dreikönigskirche. Sie ist Dotationskirche und wird im Wesentlichen von der Stadt Frankfurt unterhalten. Wir erhalten für sie keine Zuweisungen von der Landeskirche. Die Dreikönigskirche kann daher nichts zur Kostenreduzierung auf der Ebene der Landeskirche und Dekanate beitragen und ist deshalb nicht Bestandteil des Gebäudeentwicklungsplans.