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Schöpfung bewahren

Brief an Bundespräsidenten: Warnung vor Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes

© Getty Images, Antonio SolanoBaum von oben: die linke Hälfte ist grün, die rechte vertrocknet. Darüber ein Paragraphen-ZeichenWelche Weichen stellt das Klimaschutzgesetz für die Zukunft?

Über 70 Theologinnen und Theologen fordern, dass der Bundespräsident die Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht unterschreiben soll. Sie halten die Gesetzesnovelle für verfassungswidrig. So schätzen sie beispielsweise die Maßnahmen um Treibhausgasneutralität zu erreichen, nicht annähernd als ausreichend ein. Auch aus der EKHN gibt es Unterzeichnerinnen.

veröffentlicht 22.05.2024

von Online-Redaktion der EKHN

 

In einem Schreiben vom 22. Mai 2024 an den Bundespräsidenten haben sich über 70 Theologinnen, Theologen und in theologisch-kirchlichen Einrichtungen tätige Mitarbeitende an den Bundespräsidenten gewandt: „Herr Bundespräsident Steinmeier, in brennender Sorge bitten wir Sie eindringlich: Machen Sie in Verantwortung gegenüber den Menschen (insbesondere auch den Kindern und künftigen Generationen) sowie den Tieren und der Schöpfung im weiteren Sinne von Ihrem Recht Gebrauch, die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht auszufertigen (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG).“

18 Punkte, die Verfassungswidrigkeit belegen 

Prof. Dr. Ruben Zimmermann (JGU Mainz), der Initiator des Appells, bezieht sich auf das ausführliche Schreiben der Anwaltskanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an den Bundespräsidenten vom 16. Mai 2024, das 18 Punkte auflistet, in denen die Novelle des Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig angesehen wird. Darin heißt es beispielsweise, dass „mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes die verfassungsrechtlich erforderliche Ausrichtung des Klimaschutzprogramms auf das Ziel der Treibhausgasneutralität aufgeben wurde.“

Bisher haben sieben Bundespräsidenten von Art. 82 GG Gebrauch gemacht, indem sie ein von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossenes Gesetz nicht durch ihre Unterschrift ausgefertigt haben, der letzte, erforderliche Schritt in der parlamentarischen Gesetzgebung.

Rückblick: Appell an Ministerien bereits im Oktober 2023

Mehr als 260 Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger aus Theologie und Kirchen hatten als Erstunterzeichner:innen bereits im Oktober 2023 an alle zuständigen Minister und Ministerinnen sowie Parteivorsitzende appelliert, eine verantwortungsvollere Klimaschutzpolitik zu betreiben und insbesondere das Klimaschutzgesetz nicht zu entschärfen. Danach haben sich mehr als 5000 weitere Unterzeichner:innen diesem Appell angeschlossen. Zu den Initiatorinnen und Initiatoren gehörte damals unter anderen auch der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung. 

Der jetzige Aufruf führt den früheren Appell fort; wiederum haben namhafte Expertinnen und Experten der theologischen Klimaethik wie beispielsweise Markus Vogt (München),  Michael Rosenberger (Graz/Würzburg), Claus-Dieter Osthövener (Marburg) oder Frederike van Oorschot (Heidelberg) sowie vielen Mandatsträger:innen aus vier unterschiedlichen Kirchen (evangelische Landeskirchen, römisch-katholische Kirche, alt-katholische Kirche, Evangelisch-methodistische Kirche) mitunterzeichnet. Auch zwei Pröpstinnen aus der EKHN gehören dazu: Sabine Bertram-Schäfer und Anke Spory. Zudem haben Direktoren kirchlicher Einrichtungen wie „Misereor“ oder Akademien unterschrieben.

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