Coronaregeln in Rheinland-Pfalz
Corona-Info: Mit „2G+“-Regel in Rheinland-Pfalz wieder volle Gottesdienste möglich
EKHN/Rahn
13.09.2021
vr
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Stand: 13. September 2021
In Rheinland-Pfalz gelten mit der 26. Corona-Verordnung seit dem 12. September neue Vorschriften. Der EKHN-Krisenstab hat dazu neue Corona-Grundsätze veröffentlicht. Die Landesregierung in Mainz hat unter anderem für Veranstaltungen eine sogenannte „2G+“–Regel eingeführt. Sie sieht vor, dass für Geimpfte und Genesene Zusammenkünfte ohne Zahlenbegrenzungen wieder möglich sein sollen. Je nach Inzidenz kann auch ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen, sofern diese negativ getestet sind. Der Vorteil: Nach diesem System können so viele Menschen in Versammlungen zugelassen werden wie in Vor-Corona-Zeiten. Und: Alles auch ohne Maske.
Kirchengemeinden können aber müsssen 2G+ nicht anwenden
Die rheinland-pfälzische Landsregierung bietet dieses neue "2G+"-System mit den entsprechenden Zugangskontrollen auch Kirchengemeinden an. Sie dürfen aber auch bei den bisherigen bewährten Hygenekonzepten mit Abstand und Maske in Gottesdiensten bleiben. Der Krisenstab der EKHN betont, dass es den Gemeinden in Rheinland-Pfalz weiter freigestellt ist, nach welchem Konzept sie in Gottesdiensten verfahren.
Konkrete Anwendung von "G+ in rheinland-pfälzischen Kirchengemeinden
Kirchengemeinden in Rheinland Pfalz haben also die Wahl: Altes Hygienekonzept mit Abstand und Maske. Oder: Neue Regelung mit genauen Zugangskontrollen nach dem 2G+-System aber voller Platzzahl ohne Maske. Wer es ganz genau wissen will: Kirchengemeinden können also Gottesdienste feiern – wie schon geregelt ohne Negativtest oder Nachweis – unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebots. Für die Religionsausübung gilt dann in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht auch wieder am Platz. Gottesdienste ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht können stattfinden, wenn nur genesene und geimpfte Personen (2G) und dazu höchstens 25 Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, teilnehmen. Kinder bis einschließlich 11 Jahre zählen zu der geimpften und genesenen Personengruppe. Bei der neuen Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl der nicht-immunisierten Personen auf 10 und bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Hierbei ist der Impf- bzw. Genesenennachweis zu prüfen und es ist sicherzustellen, dass nicht mehr als die Höchstzahl an nicht-immunisierten Personen an der Religionsausübung teilnimmt.
Der EKHN-Krisenstab hat hierzu neue Corona-Grundsätze veröffentlicht:
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