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Neuerung in Rheinland Pfalz

Evangelisch-katholischer Reli-Unterricht wird getestet

Esther StoschReligionsunterricht ist coolReligionsunterricht ist cool

Neuer ökumenischer Impuls: Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht startet in Rheinland-Pfalz. Bischof Peter Kohlgraf und Kirchenpräsident Volker Jung unterzeichneten jetzt eine gemeinsame Vereinbarung. Was bringt das neue Modell?

Bildquelle: Rudolf Uhrig / EKHNZDF-Gottesdienst "Wagemut"Bischof Peter Kohlgraf (links) wird bei einem Gottesdeinst mit Kirchenpräsident Volker Jung zugeschaltet.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und das Bistum Mainz haben eine Vereinbarung zur konfessionellen Kooperation im evangelischen und katholischen Religionsunterricht unterzeichnet. Gleichlautende Vereinbarungen wurden von den Leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche im Rheinland mit dem Bistum Trier sowie der Bistümer Limburg und Speyer unterzeichnet. Das Pilotprojekt soll an einzelnen Schulen in Rheinland-Pfalz Formen eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes erproben.

Jung: Neue Unterrichtsform in Rheinland-Pfalz übt Dialog ein 

„Die Zusammenarbeit ist geleitet von dem Grundsatz, Konfession in ökumenischem Geist zu leben. Sie stärkt die christliche Verbundenheit“, erläutert der Kirchenpräsident der EKHN, Volker Jung. Mit einem „Religionsunterricht in ökumenischer Offenheit“, der zur Entwicklung eines ökumenischen Bewusstseins beitrage, werde der konfessionelle Religionsunterricht gestärkt und weiterentwickelt. „Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist von Achtung und Toleranz gegenüber der anderen konfessionellen Überzeugung geprägt. In ihm wird Dialog eingeübt. So wird ein wichtiger und zeitgemäßer Beitrag zum schulischen Bildungsauftrag geleistet“, sagt Jung.

Kohlgraf: Besseres Verständnis für andere und tieferes Bewusstsein für eigene Konfession

„Wir erhoffen uns, dass die Schülerinnen und Schüler ein besseres Verständnis für die Überzeugungen und Lebensformen der anderen Konfession entwickeln, wenn sie gemeinsam lernen. Gleichzeitig wollen wir ein vertieftes Bewusstsein der eigenen Konfession fördern“, hebt der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf die Beweggründe für das Projekt hervor. Der Religionsunterricht bleibe nach wie vor katholischer oder evangelischer Religionsunterricht, „gerade durch das wechselseitige Lernen und den gemeinsamen Austausch erlangt der konfessionelle Religionsunterricht einen neuen und aktivierenden Impuls. Die konfessionelle Kooperation zeichnet sich durch einen Wechsel der Lehrkraft, eine inhaltliche Schärfung und eine Mischung der Lerngruppen aus“, erläutert Kohlgraf. Das mit den Land Rheinland-Pfalz in seinen Grundzügen abgestimmte Modell weiß sich dem Religionsunterricht gemäß Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet. Es knüpft an bereits bestehende Kooperationsmöglichkeiten, wie etwa die Zusammenarbeit der Fachschaften, zeitweiliges Team-Teaching von bestimmten Themen oder Unterrichtsprojekte in gemischt-konfessionellen Lerngruppen an.

Vereinbarungen bestehen schon in anderen Bundesländern

Das Projekt basiert auf dem Wort der Deutschen Bischofskonferenz „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichtes. Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht.“ (2016) und der Verlautbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland „Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht. Grundlagen, Standards und Zielsetzungen.“ (2018). Auf dieser Basis werden bereits in anderen Bundesländern konfessionelle Kooperationen im Religionsunterricht angeboten.

Pilotprojekt mit mehrjähriger Erprobungsphase

Das Pilotprojekt wird von den Kirchen und Diözesen in gemeinsamer Verantwortung aktiv begleitet und unterstützt und nach der mehrjährigen Erprobungsphase ausgewertet und kritisch reflektiert. Entsprechende Konzepte zur konkreten Umsetzung, zunächst im Primarbereich, anschließend in der Sekundarstufe I, werden derzeit mit dem rheinland-pfälzischen Bildungsministerium abgestimmt. Weitere Informationen sind über die Schul- beziehungsweise Bildungsabteilungen der jeweiligen Landeskirchen und Bistümer zu erhalten.

 

 

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