Weiterbildung
Fortbildung zum Kinderschutzkonzept
Silke Laubscher
27.09.2022
az-woe_sl
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Mit der Einführung des neuen Kita-Gesetzes wurde 2021 in Rheinland-Pfalz ein Kinderschutzkonzept verpflichtend. Dies nahm die GüT im Dekanat Alzey-Wöllstein zum Anlass ihre bereits zuvor eingeführten Kinderschutzkonzepte zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen. Regelmäßig sollen überdies nun auch die Leitungskräfte der evangelischen Kindertagesstätten im Dekanat an einer fachlichen Weiterbildung zum Kinderschutzkonzept teilnehmen.
Fachliche Qualifikation stärken – Kinderschutz großschreiben
Am Donnerstag, den 15. September 2022, fand die Auftaktveranstaltung der Reihe statt. Als Referentin konnte die GüT Andrea Sälinger, Kinderschutzbeauftragte der EKHN, gewinnen. Im Fokus dieser Schulung stand unter anderem die Kinderperspektive in der pädagogischen Praxis. Wird die Sicht des Kindes im Kita-Alltag berücksichtigt, fördert dies die Kreativität, die Autonomie und das Selbstbewusstsein der Kinder. Das neue Kita-Gesetz sieht aus diesem Anlass in jeder Einrichtung den Einsatz einer Fachkraft für Kinderperspektiven, kurz FaKip, vor. Sie ist aus den pädagogischen Fachkräften zu wählen und sorgt dafür, dass die Meinungen der Kinder ernstgenommen werden. Als Mittlerin zwischen den Kindern und dem Eltern-Beirat gibt sie der Kinderperspektive eine Stimme.
Schulung alle zwei Jahre
Voraussichtlich alle zwei Jahre möchte die GüT im Dekanat Alzey-Wöllstein künftig eine Fortbildung zum Kinderschutz anbieten. Das Wissen, das dort angeeignet wird, tragen die Leitungskräfte an ihre Mitarbeitenden in den Kitas weiter. Auch eine Informationsweitergabe an die Elternschaft ist anschließend vorgesehen.