Kopftuchverbot
Hessische Landesregierung reagiert reserviert auf Kopftuchurteil
Zurijeta/istockphoto.com
13.03.2015
epd
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Die hessische Landesregierung hat zurückhaltend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen sei rechtswidrig. Das Urteil beziehe sich auf Regelungen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes, die nicht identisch mit den hessischen Vorschriften seien, sagte der Regierungssprecher Michael Bußer am Freitag in Wiesbaden. Die schwarz-grüne Landesregierung werde jedoch gründlich prüfen, ob sich aus dem Urteil Konsequenzen für Hessen ergeben.
Bußer verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot nicht gänzlich für verfassungswidrig erklärt, sondern strengere Vorgaben für eine verfassungsgemäße Auslegung gemacht habe. Die hessische Regelung sei zudem 2007 vom Hessischen Staatsgerichtshof als verfassungsgemäß bestätigt worden. In Hessen gilt ein erweitertes Kopftuchverbot: Nicht nur Lehrkräfte, sondern Beamte überhaupt dürfen laut Gesetz „Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale nicht tragen oder verwenden, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen“.
Für die Landtagsopposition haben SPD und Linke das Gerichtsurteil begrüßt. „Wir halten das grundsätzliche Kopftuchverbot für kontraproduktiv“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel. „Man kann nicht auf der einen Seite wie die Bundeskanzlerin sagen, der Islam gehört zu Deutschland, und gleichzeitig pauschal Lehrerinnen das Kopftuch verbieten.“ Die schwarz-grüne Koalition müsse zügig eine verfassungsgemäße Neuregelung der hessischen Gesetze vorlegen.
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