Hospizarbeit dringlicher denn je
11.03.2020
esz
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Am 26.2.2020 hat das Bundesverfassungsgericht sein klares Urteil zum persönlichen Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben bekannt gegeben. (...) Unser Staat und unsere Gesellschaft haben »diesen Akt autonomer Selbstbestimmung« zu respektieren. (...) Wird mit diesem Urteil eine Tür geöffnet für eine wachsenden Anzahl von Suizidwünschen schwerstkranker und sterbender Menschen? Werden schwache, gebrechliche und verwirrte ältere Menschen nicht auf diese Weise zu einem »sozialverträglichen Sterben« angeleitet? (Professor Reimer Gronemeyer)? Das Urteil antwortet (...): Es bleibe dem Gesetzgeber nicht versagt , »allgemeine Suizidprävention zu betreiben und insbesondere krankheitsbedingten Selbsttötungswünschen durch Ausbau und Stärkung palliativmedizinischer Behandlungsangebote entgegenzuwirken.« (...) »Wozu jetzt noch leben?«, klagen Menschen, denen das Sterben vor Augen ist. Wenn Hospizmitarbeitende derartige Wünschen hören, dann heißt für sie dieser Wunsch erfahrungsgemäß oftmals : »Ich möchte – so wie jetzt(!) – nicht mehr leben!« Und das ist für Hospizarbeit und Palliativmedizin ein deutliches Signal, einem sterbenden Menschen die Sicherheit zu geben, in psychosozialer und seelsorgerlicher Begleitung, mit adäquater Symptom– und Schmerzbehandlung in Würde sterben zu dürfen. Das verlangt Zeit, Raum und kompetenten Beistand – eben: sorgende Mitmenschlichkeit. Diese Werte sind feste Bestandteile aller Hospizarbeit. Ehrenamtlich Mitarbeitende bezeugen dies in täglichen Einsätzen, gestützt und gestärkt durch ein professionelles Netzwerk. (...)
Robert Cachandt, Pfr. i.R.; Rockenberg-Oppershofen