Regionales Kirchenparlament
Jetzt sind alle Gebäudepläne des Dekanats Bergstraße beschlossene Sache
29.11.2025
mr
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Die 43 Kirchengemeinden des Evangelischen Dekanats Bergstraße haben sich im Zuge des Reformprozesses „ekhn2030“ bekanntermaßen zu elf Nachbarschaften zusammengeschlossen. Die Hauptamtlichen arbeiten in gemeindeübergreifenden Verkündigungsteams zusammen. Bei der Tagung der Dekanatssynode im Frühjahr dieses Jahres wurde eine weitere Weichenstellung in Gang gesetzt: Die Gebäudebedarfs- und Entwicklungspläne (GBEP) von sieben Nachbarschaften wurden beschlossen – jetzt folgten bei der Herbstsynode, die unter der Leitung von Präses Ute Gölz im Alsbacher Bürgerhaus „Sonne“ tagte, die Beschlüsse über die GBEP der vier noch ausstehenden Nachbarschaften. Dabei handelte es sich um
- Odenwald Nord/Lautertal (Beedenkirchen, Fürth, Gadernheim, Lindenfels, Reichenbach, Schlierbach),
- Ried West (Biblis, Bobstadt, Bürstadt, Groß-Rohrheim, Hofheim, Nordheim),
- Bergstraße Nord-West (Alsbach, Hähnlein, Zwingenberg) sowie
- Ried Ost (Einhausen, Lorsch, Schwanheim).
In den Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplänen wird mit den Kategorien A, B und C festgelegt, welche der lokalen Liegenschaften künftig noch aus Kirchensteuermitteln die volle Bauzuweisung (A), eine Bauzuweisung für Instandhaltung (B) oder keine Bau- und Unterhaltungszuweisung (C) mehr erhalten. Die in der Frühjahrssynode des Dekanats für sieben Nachbarschaften getroffenen Festlegungen betreffen rund 130 Gebäude, vor allem Pfarr- und Gemeindehäuser, Kirchengebäude sind nur sehr eingeschränkt betroffen.
In den nun für die noch vier ausstehenden Nachbarschaften beschlossenen GBEP sind Festlegungen für insgesamt 65 Gebäude getroffenen worden – und auch für sie gilt: Für weit mehr als die Hälfe der Immobilien fließt auch weiterhin Geld aus Kirchensteuermitteln.
Wie Dekanin Sonja Mattes dankbar feststellte, „haben alle elf Nachbarschaften mit ihren Konzeptionen die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt, manche haben sie sogar übererfüllt“. Das so entstandene „Plus“ konnte nun sogar eingesetzt werden, um eine der Immobilien, die bislang in die Kategorie C einsortiert war, in B einzustufen – mit überwältigender Mehrheit folgte die Dekanatssynode dem Vorschlag des Dekanatssynodalvorstands, die Stephanusgemeinde in Bensheim „hochzustufen“.
Die Besonderheit dieser Immobilie: Kirche und Gemeindehaus bilden eine untrennbare Einheit. Durch die Kategorisierung in C hätte die Stephanusgemeinde weder für ihren Sakralraum noch für ihre profane Versammlungsfläche Kirchensteuermittel erhalten. Einen ähnlichen „Fall“ gibt es in der Lampertheimer Lukasgemeinde, wo die sogenannte „Notkirche“ in C einsortiert wurde. Allerdings verfügt die Lukasgemeinde mit der Domkirche noch über ein A-Gebäude.
Dazu Dekanin Sonja Mattes: „Auch wenn wir ebenso gerne die Notkirche höhergestuft hätten, mussten wir uns für ein Gebäude entscheiden - unsere Argumente für Stephanus waren vor allem die mittige Lage des Gebäudes im Dekanat, das in fußläufiger Nähe zum Bahnhof und mit vielen Parkmöglichkeiten ausgestattet ist, seine Multifunktionalität und dass wir hiermit einem Sakralraum nicht die Zuweisung entziehen“.
Obwohl der Prozess zur Erstellung der Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplänen „sehr mühsam war und in seinen Folgen weiter sein wird, sehe ich doch durchaus Positives“, bilanzierte Frau Mattes: „Es ist ein neues Bewusstsein für die Pflege unsere Gebäude entstanden, gute Ideen zur Nutzung oder für Baumaßnahmen sind aufgetaucht, und manches brachliegende Grundstück kann ertragreich vermarktet werden.“ Erfreulich sei auch, dass sich einige Nachbarschaften bereits auf den Weg der Einrichtung eines gemeinsamen Gemeindebüros gemacht hätten und die ersten Erfahrungen der Sekretariatsteams gut seien. Auch die Frage nach den Rechtsformen der Nachbarschaften gehe voran.
Zum Hintergrund
Der Konzentrationsprozess in Sachen Gebäude ist - wie die Bildung der Nachbarschaften und die Zusammenarbeit in gemeindeübergreifenden Verkündigungsteams - eine Reaktion auf knapper werdende Finanzen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Ziel der Landeskirche ist eine deutliche Reduzierung der Bauunterhaltungslast um mindestens 20 Prozent ab 2027, das heißt eine Reduktion der jährlichen gesamtkirchlichen Bauzuweisungsmittel um mindestens 10 bis 15 Millionen Euro.
Im Evangelischen Dekanat Bergstraße startete der Prozess zur Aufstellung der Gebäudebedarfs- und Entwicklungspläne vergleichsweise früh, weil das Dekanat in ein Pilotprojekt eingebunden war. 2019 begann die Bauabteilung der EKHN mit einer Bestandsaufnahme und Bewertung der Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser. Nach einer Präsentation der Ergebnisse in den Nachbarschaften folgten Workshops sowie ein nicht immer einfacher Aushandlungsprozess unter den Kirchengemeinden.
