Hessens Innenminister Beuth
Keine Demos mehr vor Schwangerschaftsberatungen?
Lara Seregni/istockphoto.comSchwanger22.08.2019 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Darin heißt es, bei Mahnwachen in unmittelbarer Nähe der Beratungsstellen könne dazu ein Eingriff in die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit „in der Regel zulässig, wenn nicht sogar geboten sein“. Das gelte an Werktagen und innerhalb der Öffnungszeiten dieser Einrichtungen, heißt es in dem als „Handreichung“ an die Kommunen bezeichneten Erlass.
Demos sollen an Sonn- und Feiertagen weiterhin möglich sein
An Sonn- und Feiertagen, wenn die Beratungsstellen geschlossen sind, sollen derartige Kundgebungen dagegen weiter möglich sein. Dann überwiege die Versammlungsfreiheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frau, sofern diese an solchen Tagen überhaupt betroffen sei. Bei der Abwägung sei aber auch die staatliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungsgesprächs zu berücksichtigen. Eine auf Erzeugung von Schuldgefühlen abzielende und belehrende Einflussnahme diene weder dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes noch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau.
Kritiker: „Spießrutenlaufen“ der schwangeren Frauen
Ein Vertreter des Hessischen Städtetags begrüßte den Erlass und sagte in der Anhörung des Innen- und Sozialausschusses im Landtag, damit sei ein eigenes Gesetz dazu vorerst nicht mehr nötig. Mit dem Vorgehen des Innenministers werde die rechtliche Unsicherheit der Kommunen beseitigt. Allerdings müsse man noch die konkreten Auswirkungen im Vollzug abwarten.
Wie in der Vergangenheit wollen christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegner ab Mitte September erneut vor der Beratungsstelle von Pro Familia in Frankfurt Mahnwachen gegen Abtreibung abhalten. Kritiker wie die ebenfalls von solchen Demonstrationen betroffene Gießener Frauenärztin Kristina Hänel sprechen von einem „Spießrutenlaufen“ der schwangeren Frauen vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgespräch. Die Fraktion der Linken hat daher im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Bannmeile für Demonstrationen im Umkreis von 150 Metern um die Beratungsstellen vorsieht. Dazu wurde die Anhörung der Ausschüsse am Donnerstag in Wiesbaden anberaumt.
Juristen sehen mögliches Verbot als problematisch an
Mehrere Rechtsprofessoren wie Ralf Poscher aus Freiburg, Bernd Grzeszick aus Heidelberg und Klaus Ferdinand Gärditz aus Bonn nannten ein solches Gesetz vor allem wegen des pauschalen Eingriffs in die Versammlungsfreiheit unzulässig. Es gebe genug andere Möglichkeiten der Ordnungsbehörden, gegen eine Belästigung der Frauen vorzugehen und Demonstrationen im Einzelfall zu verbieten oder abzubrechen. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz nannte den Gesetzentwurf dagegen verfassungsgemäß und betonte, ein Erlass könne keine Grundrechte einschränken.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) schloss sich einer Stellungnahme der Liga der Freien Wohlfahrtspflege an, die dringend Maßnahmen zum Schutz der Frauen anmahnte. Der katholische Stadtdekan von Frankfurt, Johannes zu Eltz, sprach dagegen von einem unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit bei einem gesetzlichen Verbot solcher Mahnwachen. Allerdings halte er das Vorgehen der Fundamentalisten für falsch und ineffektiv. „Einen Sünder hält man nicht von der Sünde ab, indem man ihm die Hölle heiß macht“, sagte das geistliche Oberhaupt der Katholiken in Frankfurt.
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