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Kirchensteuer wirkt

Unter diesem Titel zeigt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in einer ausführlichen, anschaulich gestalteten Broschüre, wofür sie die eingegangenen Kirchensteuern in den letzten Jahren ausgegeben hat. Anders als vielfach vermutet, entfallen auf die unmittelbaren kirchlichen Zwecke nur gut zwei Drittel, und zwar für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden, ferner auf den Unterhalt von Kirchen und sonstigen Gebäuden.

Das andere Drittel kommt den kirchlichen Kindertagesstätten, den Diakoniestationen, Seniorenheimen und Hospizen zugute.

Das ist wichtig zu wissen für alle, die Kirchensteuern bezahlen. Sie tragen damit zu einem erheblichen Teil dazu bei, diese für die Gesellschaft wichtigen Einrichtungen zu unterstützen.

Denn für die Kindertagesstätten und die Diakoniestationen sind die Beiträge aus der Kirchensteuer enorm wichtig als Basisfinanzierung, weil es sonst meistens keine zusätzliche Finanzierung seitens der Stadt oder des Landes gäbe. Wenn die Stadt die gesamten Kosten für diese Einrichtungen tragen müsste, wäre sie auch für deren Verwaltung zuständig und damit für sämtliche Personalangelegenheiten.

Diese Aufgaben werden jetzt von der jeweiligen Kirchengemeinde erledigt, und zwar in aller Regel von ehrenamtlich Tätigen, so dass dafür keinerlei Kosten anfallen. Dafür werden viele Stunden Freizeit aufgebracht. Müsste die jeweilige Stadt dafür aufkommen, käme sie nicht darum herum, zusätzliches Personal einzustellen oder dafür abzustellen, weil es im Stadtgebiet meistens eine große Anzahl kirchlicher Kindertagesstätten gibt.

Folglich leisten die Kirchensteuer zahlenden Kirchenmitglieder einen beachtlichen Beitrag zum karitativen Wohl der Stadtgesellschaft. In der Broschüre ist es kurz so formuliert: „Kirche entlastet die Gesellschaft“.

Was die Kosten für die unmittelbaren kirchlichen Aufgaben betrifft, entfällt der weitaus größte Teil auf den Pfarrdienst nebst den Taufen, Beerdigungen und sonstigen Amtshandlungen sowie auf die Kirchenmusik. In den Jahren 2019 bis 2022 wurden im Gebiet der Landeskirche Jahr für Jahr durchschnittlich 45.000 Gottesdienste gefeiert. Nur ein kleiner Teil der Ausgaben wird für den Unterhalt der 1250 Kirchen und der Gemeinde- und Pfarrhäuser aufgewandt. Etwa tausend dieser Kirchen sind als Denkmale geschützt.

Insgesamt betrachtet sind es vor allem Menschen, denen die Kirchensteuer zugute kommt, Menschen in einer Vielzahl von Situationen und Zusammenhängen.

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