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Synode

Kirchenwahlen: Vorstellung von Kandidierenden per Video

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Das ist eine Nachricht, auf die viele Gemeinden mit Blick auf die Kirchenwahlen gewartet haben: Die Synode bestätigte die Praxis, dass in der Corona-Pandemie Gemeindeversammlungen und die Vorstellungen von Kandidierenden per Video oder jetzt sogar schriftlich möglich sind.

Nach dem geltenden Zeitplan für die Kirchenvorstandswahl sollen zwischen November 2020 und 15. Januar 2021 die Gemeindeversammlungen zur Vorstellung des vorläufigen Wahlvorschlags durchgeführt werden. Gemeindeversammlungen sind als Präsenzveranstaltungen auch unter den geltenden Coronaverordnungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz nach wie vor möglich.

Seit 1. Oktober kann die Gemeindeversammlung aber auch als Videokonferenz oder in hybriden Sitzungsformen durchgeführt werden. Diese Regelung hat die Kirchensynode bestätigt, sodass sie den Kirchengemeinden auch weiterhin zur Verfügung steht.

Die Kirchensynode hat mit Wirkung vom 29. November 2020 als weitere Möglichkeit beschlossen, dass Kirchenvorstände anstelle einer Gemeindeversammlung auch ein schriftliches Verfahren durchführen können, in dem Gemeindemitglieder den vorläufigen Wahlvorschlag durch weitere Kandidierende ergänzen können. Der vorläufige Wahlvorschlag kann auch für Jugendmitglieder ergänzt werden, selbst wenn der vorläufige Wahlvorschlag des Benennungsausschusses zuvor keine Jugendmitglieder enthalten hat.

Materialien dazu in Kürze auf der Sonderseite zur Kirchenwahl:
https://unsere.ekhn.de/gemeinde-dekanat/kirchenvorstandekhnde/kirchenvorstandswahl-2021.html

 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

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