In Neu-Isenburg nun abgesagt
Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage in Usingen und Neu-Isenburg
Bernd Biewendt
03.06.2016
epd/red
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In Usingen sei ein „Käsefest” ohne jegliche örtliche Tradition und in Neu-Isenburg der „Internationale Kindertag” zu Anlässen erklärt worden, um im gesamten Stadtgebiet einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Dagegen habe das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen November eindeutig festgelegt, dass zwischen dem Anlassfest und den geöffneten Geschäften ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen müsse, erklärte Schiederig.
Die Stadtverwaltung Neu-Isenburg hat den für 5. Juni geplanten verkaufsoffenen Sonntag abgesagt. Dies verfügte das Verwaltungsgericht Darmstadt mit seiner heutigen Entscheidung, wie ver.di am Freitag, 3. Juni mitgeteilt hat.
„Allianz für den freien Sonntag”
Die „Allianz für den freien Sonntag” hat bereits im Mai erfolgreich gegen einen geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt und im April gegen einen in Frankfurt geklagt. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz dürfen Gemeinden „aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen” den Verkauf an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen gestatten. Nach der Rechtsprechung muss die Ladenöffnung in erster Linie der Versorgung der Festbesucher dienen. Der „Allianz für den freien Sonntag” gehören unter anderem ver.di, die Katholische Arbeitnehmerbewegung und das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der hessen-nassauischen Kirche an.
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