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Interview

Mit Nachweis zum Gottesdienst

Becker-von Wolff

Manchmal gilt 3G, manchmal auch 2G: Dekan Roland Jaeckle erklärt, warum Gemeinden die Gottesdienstbesuche unterschiedlich regeln. Denn leider ist auch in diesem Advent wieder alles anders: Die Gottesdienste in den Kirchengemeinden werden unter Auflagen gefeiert.

Mancherorts gilt allerdings die 2G-Regel, das heißt, Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene, Getestete allerdings nicht. Warum das so ist, erklärt Dekan Roland Jaeckle im Interview.

Herr Jaeckle, warum gibt es in den evangelischen Gemeinden im Dekanat an der Dill keine einheitliche Regelung für den Gottesdienstbesuch?

Zunächst einmal ist durch die Vorgaben der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sehr vieles einheitlich geregelt, beispielsweise die Abstands- und Maskenregeln. Aber es stimmt, einige Kirchengemeinden haben sich in ihren Gottesdiensten für die 3G-Regel und andere für die 2G-Regel entschieden.

Das liegt daran, dass die äußeren Bedingungen bei den Kirchengemeinden unterschiedlich sind. Einige haben große Kirchen, andere nur kleine Gottesdiensträume. Einige haben die Möglichkeiten zu digitalen Übertragungen, sodass für die Präsenzgottesdienste dann 2G gewählt werden kann und trotzdem niemand von den Gottesdiensten ausgeschlossen wird.

In allen Kirchengemeinden spüre ich eine große Sorgfalt, in hohem Maß auf die Sicherheit aller Beteiligten zu achten. Dafür bin ich sehr dankbar. Es sind ja nun schon bald zwei Jahre, dass immer wieder auf veränderte Regeln geachtet werden muss. Das bedeutet für Kirchenvorstände und alle Verantwortlichen im Pfarrdienst, Küster- und Organistendienst immer wieder sehr viel Mehrarbeit.

Wie informiert man sich am besten darüber, welche Gottesdienste in der eigenen Kirchengemeinde geplant sind und was dabei zu beachten ist?

In fast allen Kirchengemeinden gibt es Gemeindebriefe, in denen die Gottesdienstpläne veröffentlicht werden. Dort finden sich dann auch zusätzliche Informationen, welche aktuellen Corona-Regeln zu beachten sind. In jedem Fall ist es wichtig, für den Kirchenbesuch den Impf- oder Testnachweis dabei zu haben.

Allerdings können die Informationen im Gemeindebrief auch schon wieder überholt sein, wenn sich das Infektionsgeschehen und die daraus folgenden Regeln kurzfristig ändern. Viele Kirchengemeinden haben zudem Internetseiten, dort sind Informationen aktuell abrufbar. Natürlich ist auch immer ein Anruf im örtlichen Pfarramt oder im zuständigen Gemeindebüro möglich.

Findet sich irgendwo eine zentrale Stelle, an der sich Interessierte über die speziellen Angebote zu Weihnachten überregional informieren können?

Ja, eine Gesamtübersicht gibt es auf der Internetseite unseres Dekanats, www.ev-dill.de und auf Facebook unter https://www.facebook.com/ev.dill.de/ . Die Übersicht wird bis Heiligabend aktuell gehalten.

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