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Synodenbeschluss

Neue Nachbarschaftsräume sollen Kirche stärken

Bildquelle: Bildquelle: fundus, K. Klama, mdhs, c.sommerGesprächAustausch über Nachbarschaftsräume während der Synodentagung

Die EKHN-Synode hat am Samstag (12. März) die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume beschlossen. Damit soll die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft intensiver werden. Die neue Regelung ist ein wesentlicher Teil des Reformprozesses „ekhn2030“.

© Birgit Arndt / fundus.ekhn.deEin Schild an der Mauer der Kirche in Middelhagen auf Rügen zeigt das Facettenkreuz der Evangelischen Kirche.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat bei ihrer digitalen Tagung am Samstag (12. März) die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume beschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu intensivieren. Die neue Regelung ist ein wesentlicher Teil des vor zwei Jahren begonnen Reformprozesses „ekhn2030“. Sie gilt als eine der größten Reformen in der kirchengemeindlichen  Arbeit Hessen-Nassaus.

Arbeit wird stärker in Teams organisiert

So wird etwa die Arbeit der hauptamtlich Beschäftigten wie Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern sowie Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen neu organisiert. Sie sollen stärker in regionalen Teams arbeiten. Die Regelung sieht auch eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die Neuorganisation der Verwaltungsarbeit vor. Die Fach- und Profilstellen für Bildung, Ökumene, Gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit und Seelsorge werden nach dem Willen der Synode weiterhin dekanatsweit die kirchliche Arbeit inhaltlich profilieren.

Umsetzung in Gemeinden bis Ende 2027 

Das Modell geht derzeit von etwa 3000 2is 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für einen Nachbarschaftsraum aus. Die neuen Zuschnitte auf Dekanatsebene sollen Ende 2023 feststehen. Die Kirchengemeinden sollen spätestens Ende 2027 in den Nachbarschaftsräumen zusammenarbeiten. In dem „Kirchengesetz zur Änderung des Regionalgesetzes zur Einführung von Nachbarschaftsräumen“ heißt es etwa, dass die Kirchengemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Kirchengemeinden“ zusammenarbeiten sollen. Sie sollen prüfen, „welche Form der regionalen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse am besten geeignet ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben beizutragen.“ Dabei sollen Gemeinden ihren sozialen Nahraum viel stärker als bisher in den Blick nehmen.

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