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Info

§2bUStG

Neuer Infobrief zur Umsatzsteuer

EKHNGezeichnete Tabelle, Hände und Taschenrechner

Ab 1. Januar 2023 können auch Kirchengemeinden, Dekanate und kirchliche Verbände der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Das Projekt Umsatzsteuer unterstützt die Körperschaften der EKHN in der geordneten und gesetzeskonformen Umsetzung der Änderungen des §2bUStG. Aktuelle Infos im neuen Brief.

Die Themen der Ausgabe Nr. 4 - September 2021:

•     Schulungen in der Fläche

•     Fachliche Hilfsmaterialien

•     Wie geht es weiter?

Download Ausgabe Nr. 4 - September 2021

 

 

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