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Umstrittene Stiftung: Klage abgewiesen

Präsenz Büdingen: „Wertvolle Gebäude in guten Händen?“

EKHN / Joachim BrinkhausMarienkirche BüdingenMarienkirche Büdingen

Das Landgericht Gießen hat die Klage der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegen das Land Hessen abgewiesen. Die Kirche wollte für Klarheit bei der umstrittenen Satzung der Stiftung Präsenz zu Büdingen des Fürsten zu Ysenburg sorgen. Die EKHN prüft nun, ob sie in Berufung geht.

Gießen / Darmstadt. 12. November 2013. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen zur Stiftung „Präsenz zu Büdingen“ am Dienstagnachmittag (12. November) mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Die Gießener Richter hatten die Klage der EKHN gegen die Zulassung der Satzung der 700 Jahre alten Stiftung abgewiesen. Die Kirche hätte zuvor ein sogenanntes statusrechtliches Verfahren einleiten müssen, um zu klären, ob sie für die Stiftung tatsächlich zuständig ist. Das Gericht ließ aber zugleich eine Berufung zu. „Wir werden nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und dann genau prüfen, ob wir in Berufung gehen“, sagte der Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Rahn.

Die evangelische Kirche hatte im Januar beantragt, die Genehmigung der Stiftungssatzung aufzuheben, weil sie ohne Einvernehmen mit ihr erteilt worden sei. Einzelne Punkte hätten zudem die Kirche in ihren Rechten verletzt. Das Regelwerk enthält unter anderem die Bestimmung, dass der jeweilige „Chef des Fürstlichen Hauses zu Ysenburg und Büdingen“ Vorsitzender im Stiftungsvorstand ist und im Falle der Aufhebung der Stiftung zwei Kirchen und zwei Pfarrhäuser sowie ein Friedhof an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau fallen, das restliche Stiftungsvermögen wie Häuser und Grundstücke dagegen an den „Chef des Hauses zu Ysenburg und Büdingen“. Baulasten wären so alleine bei der Kirche verblieben. Zugleich ist die EKHN der Ansicht, dass die Stiftung ihrem ursprünglichen Zweck, die Liegenschaften zu unterhalten, nicht nachkomme. In den vergangenen zehn Jahren hatte die evangelische Kirche bereits rund 1,8 Millionen Euro in Sanierungen investieren müssen.

„Ziel all unseres Bemühens ist, dass die historisch wertvollen Gebäude in guten Händen sind. Daran haben wir unter den jetzigen Bedingungen weiter Zweifel“, sagte EKHN-Sprecher Volker Rahn. Vergleichbare Stiftungen kämen ihren Verpflichtungen nach. „Wir müssen uns nun auch klar darüber werden, ob wir mit Kirchensteuermitteln weiter in fremdes Eigentum investieren wollen“, so Rahn.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte Fürst Wolfgang Ernst zu Ysenburg Mitte Juni bereits den Vorsitz der Präsenz-Stiftung entzogen. Einem Eilantrag des Fürsten gegen seine Abberufung hatte danach das Verwaltungsgericht teilweise stattgegeben. Ende des Jahres muss Fürst zu Ysenburg den Stiftungsvorsitz nach derzeitiger Rechtslage dann trotzdem abgeben.

Hintergrund

„Präsenz zu Büdingen“ ist eine aus dem 13. Jahrhundert stammende kirchliche Stiftung. Zu ihrem Stiftungsvermögen gehören traditionell die Marien- und die Remigiuskirche in Büdingen, zwei Pfarrhäuser und ein Friedhof, aber auch zahlreiche weitere Immobilien und Grundstücke. Die beiden Kirchen sind herausragende Baudenkmäler in Hessen und denkmalgeschützt. Die Erträge der Stiftung sollen dem Erhalt der Kirchen und Pfarrhäuser dienen. Tatsächlich waren in den vergangenen Jahren die Beiträge der Stiftung etwa zur Sanierung der Kirchen marginal, während die Evangelische Kirche hier hohe Beträge investiert hat.

 

 

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