Gelebte Nächstenliebe
Regionale Diakonie soll in evangelische Kirche integriert werden
© Peter Bongard / fundus-medien.de
24.11.2022
vr
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Die 17 Regionalen Diakonischen Werke (RDW HN) auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sollen Teil der verfassten Kirche werden. Die Kirchensynode beschloss am Donnerstag auf ihrer Tagung in Offenbach mit großer Mehrheit die Übernahme der Regionalen Diakonischen Werke und ihrer 1.300 Mitarbeitenden in die EKHN zum 1. Januar 2023. Die RDW HN gGmbH ist dann eine Tochtergesellschaft der EKHN.
Stärkere Verzahnung von Kirche und Diakonie
Im Rahmen der Weiterentwicklung interner Strukturen waren die RdW bereits im vergangenen Jahr aus der Diakonie Hessen in eine neue gemeinnützige Tochtergesellschaft überführt worden. Vor dem Hintergrund des Zukunftsprozesses „ekhn2030“ mit einer stärkeren Gemeinwesenorientierung in Nachbarschaftsräumen gilt die Eingliederung in die hessen-nassauische Kirche als wichtiger Schritt zu einer stärkeren Verzahnung von Kirche und Diakonie. Die RDW HN gGmbH bleibt gleichzeitig Mitglied in der Diakonie Hessen.
Kirchenleitung muss noch zustimmen
Hessen-Nassaus Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf sieht in der Eingliederung ein wichtiges Zeichen für das engere Zusammenwirken von Diakonie und Kirche, sagte sie bei der Synode. Zudem sei jetzt auch die strukturelle Klärung des gemeinsamen Auftrags gewährleistet. Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Carsten Tag begrüßt den Beschluss der Synode und sieht ihn als „als Schlusspunkt eines langen Prozesses und zugleich als Startschuss für ein neues Miteinander von Kirche und Diakonie zum Wohl der Menschen.“ Formal muss nun die Kirchenleitung dem Beschluss der Synode noch zustimmen. Das ist nun noch im Dezember vorgesehen.
1.300 Mitarbeitende an 180 Standorten
An rund 180 Standorten engagieren sich derzeit rund 1.300 Mitarbeitende in insgesamt 17 Regionalen Diakonischen Werken für eine Vielzahl an Menschen mit differenzierten Unterstützungsbedarfen. Zu den Angeboten gehören unter anderem die ambulante Betreuung psychisch kranker Menschen, Wohnungsnotfallhilfe, Flüchtlingshilfe, Beratung von Frauen, Familien und Kindern sowie die ambulante Betreuung von suchtkranken Menschen.