Corona
Corona: Krisenstab der EKHN gibt erste neue Empfehlungen
Quelle: MDHS / gettimages, KaanC
02.11.2020
red
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Die beschlossenen Verschärfungen der Infektionsschutzmaßnahmen und die Regelungen für Gottesdienste liegen aber noch nicht als schriftliche Verordnung vor. Nach Veröffentlichung der Landesverordnungen werden auch die Grundsätze für das kirchliche Leben und gottesdienstliche Versammlungen entsprechend aktualisiert.
Die strengeren Regelungen treten ab Montag, dem 2. November in Kraft. Für Gottesdienste bis Sonntag, den 1. November können daher die geltenden Regelungen in Kraft bleiben.
Die Durchführung von Gottesdiensten in Kirchen und kirchlichen Räumen wird von den Landesregelungen weiterhin ermöglicht. Darin zeigt sich die Achtung des Rechts auf Religionsausübung der Glaubensgemeinschaft.
Gottesdienste können und sollen auch nach Maßgabe des Krisenstabs weiter stattfinden. Dafür gelten weiter die Regeln der Schutzkonzepte. Neben dem Einhalten des Abstands von 1,5 Metern muss der Mund-Nasen-Schutz auch am Platz getragen werden.
Der EKHN-Krisenstab empfiehlt dringend, auf jede Form des Gemeindegesangs zu verzichten. Auch sollen digitale Formate wieder verstärkt zum Einsatz kommen.
Der Krisenstab dankt den Gemeinden ausdrücklich für ihren verantwortungsvollen Einsatz in dieser schwierigen Zeit.