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3. März: Internationaler Tag des freien Sonntags

Sonntagsschutz ist Gesundheitsschutz

bbiew

Anlässlich des Internationalen Tags des freien Sonntags am 3. März hat das Evangelische Dekanat Bergstraße auf die gesundheitlichen Risiken durch Sonntagsarbeit aufmerksam gemacht.

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Studien belegten, dass Menschen, die mindestens einen Sonntag im Monat arbeiten müssten, häufiger Gesundheitsprobleme hätten als der Durchschnitt aller Beschäftigten, erklärte Dekan Arno Kreh. Die „Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft“, die immer weniger verlässliche gemeinsame freie Zeiten für die Familie, für Freunde und die Freizeitgestaltung kennt, habe ihren Preis. „Die Meldungen über eine deutliche Zunahme an psychischen Erkrankungen und Erschöpfungszuständen sollten wir erst nehmen“, betonte Kreh. Für die Gesundheit sei ein verlässlicher Rhythmus zwischen Arbeit und Ruhe wichtig. Dazu sei der freie Sonntag unerlässlich.

Sonntagsarbeit nimmt zu

In Deutschland arbeiten mehr Menschen sonntags als je zuvor. Nach Angaben der Bundesregierung haben im Jahr 2012 rund 11,5 Millionen Menschen gelegentlich, regelmäßig oder sogar ständig sonntags arbeiten müssen. Der Kreis Bergstraße hatte 2013 in seinem Sonntagsschutzbericht die Zahl der Menschen, die im Kreisgebiet ständig, regelmäßig oder gelegentlich sonntags arbeiten, auf über 35.000 beziffert.

Ein Rezept für Sonntagsruhe

Die Allianz für den freien Sonntag in der Region Starkenburg, zu deren Gründungsmitgliedern das Bergsträßer Dekanat gehört, hat ein Rezept ausgestellt, mit dem Sonntagsruhe verordnet wird. Als Anwendungsgebiete werden die Erholung von Arbeitstagen sowie der Gestaltungsraum für Familie, Freundschaft, Gemeinschaft, Freizeit, Hobby, Gottesdienst und Gebet genannt. Auch wenn dieses „Medikament“ von den Gesundheitsbehörden noch nicht offiziell anerkannt sei, so seien unerwünschte Nebenwirkungen ausgeschlossen, teilte die Allianz augenzwinkernd mit. Dekan Kreh hatte den Kandidaten für die Landratswahl bei einer Podiumsdiskussion über Sozialpolitik, bei der auch der Sonntagsschutz thematisiert wurde, das Sonntagsrezept überreicht.

Der Schutz des Sonntages begann im 4. Jahrhundert n. Chr.

Der Internationale Tag des freien Sonntags geht auf ein Edikt von Kaiser Konstantin zurück, der am 3. März des Jahres 321 den Sonntag zum Feiertag erklärte. Dies markiert den Beginn des „staatlichen“ Sonntagsschutzes. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Sonntagsschutz Verfassungsrang und ist laut Artikel 140 des Grundgesetzes als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung“ geschützt.

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