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Hessen zieht vor Bundesverwaltungsgericht

Streit um Sonntagsarbeit

Esther StoschZeil in Frankfurt

In Hessens Call-Centern und Videotheken ist Sonntagsarbeit erlaubt. Die Regelung ähnelt der anderer Länder, wurde aber vor kurzem vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. Dagegen wehrt sich das Land nun.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich mit weitreichenden Regelungen von Bundesländern zur Sonntagsarbeit auseinandersetzen. Das Land Hessen legte Revision gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts (VGH) ein, nach dem die Landeserlaubnis für Sonntagsarbeit in Call-Centern, Brauereien, Bibliotheken und Videotheken rechtswidrig sei. Dies sagte der VGH-Sprecher Harald Papst dem Evangelischen Pressedienst (epd).

In dem Rechtsstreit geht es um die seit 2011 gültige Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen. Eine ähnliche Regelung gibt es in anderen Bundesländern. Gegen die hessische Verordnung hatten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) geklagt. Die Kasseler Richter entschieden am 12. September, dass die Verordnung in weiten Teilen ungültig sei (AZ: 8 C 1776/12.N). Wegen der „grundsätzlichern Bedeutung der Rechtssache“ wurde Revision zugelassen.

Die umstrittene hessische Regelung erlaubt Sonntagsarbeit etwa in Call-Centern des Versandhandels, beim Online-Banking oder im Reisegewerbe. Zudem dürfen öffentliche und kirchliche Videotheken und Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen. Im Sommer ist Sonntagsarbeit in Brauereien, Getränke-Unternehmen sowie Speiseeis-Betrieben erlaubt.

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