Sonntagsschutz
Verwaltungsgerichtshof erlaubt Sonntagsöffnung in Weiterstadt
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18.03.2015
epd
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Sonntagsöffnung in Weiterstadt an diesem Sonntag, 22. März, aus Anlass einer Automobilausstellung für rechtlich zulässig erklärt. Dies schließe auch die Geschäfte im Gewerbegebiet jenseits der Bundesautobahn A 5 ein, in der das Einkaufszentrum „Loop5“ liegt, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichtshofs (AZ: 8 B 461/15). Der Beschluss sei unanfechtbar, eine Begründung liege noch nicht vor.
Damit hatten die Anträge der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt mit dem Ziel, die Öffnung der Ladengeschäfte an diesem Tag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verbieten, in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg. Am 10. März war das Verwaltungsgericht Darmstadt der Argumentation der Gewerkschaft und des Dekanats gefolgt und hatte die für den 22. März von der Stadt Weiterstadt verfügte Ladenöffnung bezüglich des Gebiets jenseits der Autobahn A 5 untersagt.
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