Menümobile menu
Info

Sonntagsschutz

Verwaltungsgerichtshof erlaubt Sonntagsöffnung in Weiterstadt

sasar/istockphoto.comIn Weiterstadt bei Darmstadt dürfen am Sonntag die Geschäfte öffnen

In Weiterstadt bei Darmstadt dürfen am Sonntag die Geschäfte öffnen. Die Beschwerde von ver.di und dem Dekanat wurde abgewiesen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Sonntagsöffnung in Weiterstadt an diesem Sonntag, 22. März, aus Anlass einer Automobilausstellung für rechtlich zulässig erklärt. Dies schließe auch die Geschäfte im Gewerbegebiet jenseits der Bundesautobahn A 5 ein, in der das Einkaufszentrum „Loop5“ liegt, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichtshofs (AZ: 8 B 461/15). Der Beschluss sei unanfechtbar, eine Begründung liege noch nicht vor.

Damit hatten die Anträge der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt mit dem Ziel, die Öffnung der Ladengeschäfte an diesem Tag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verbieten, in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg. Am 10. März war das Verwaltungsgericht Darmstadt der Argumentation der Gewerkschaft und des Dekanats gefolgt und hatte die für den 22. März von der Stadt Weiterstadt verfügte Ladenöffnung bezüglich des Gebiets jenseits der Autobahn A 5 untersagt.

Alle Nachrichten zum Sonntagsschutz auf EKHN.de

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

to top