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Flughafen Frankfurt

Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Horizontalanflug zurück

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Urteil: Der Main-Kinzig-Kreis und ein Privatmann haben wegen Lärmbelästigung geklagt und verloren.

Flugzeuge dürfen den Frankfurter Flughafen auch künftig in einem flachen Winkel anfliegen. Die entsprechende Regelung diene der „sicheren und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs“, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung (Az. 9 C 573/12.T). Die Klagen des Main-Kinzig-Kreises und eines privaten Grundeigentümers gegen den sogenannten verlängerten Horizontallandeanflug auf den Frankfurter Flughafen wurden damit abgewiesen.

Der Lärmschutz müsse bei der Regelung des An- und Abflugverfahrens zwar berücksichtigt werden. Die Schwelle zur Unzumutbarkeit durch die Lärmbelastungen aufgrund des vom Bundesaufsichtsamt festgesetzten Anfluges zum Flughafen werde aber nicht überschritten, teilte der VGH in seiner Urteilsbegründung mit. Dies sei auch zukünftig nicht zu erwarten, hieß es. Die Kläger hatten unter anderem wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch den Anflug geklagt.

Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.

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