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Am 20. November in Heppenheim

Vortrag über „Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung“

© bzak / Pixabay

Am 20. November widmet sich Rechtsanwältin Melina Eberts in der Heppenheimer Christuskirche dem Thema „Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung“. Veranstalter sind die Fachstelle Medienbildung des Evangelischen Dekanats Bergstraße in Kooperation mit der Verbraucherzentrale.

„Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung“, so lautet der Titel eines Vortrags, der am 20. November, Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr, in Heppenheim stattfindet. Referentin ist die Heppenheimer Rechtsanwältin Melina Eberts. Veranstalter sind die Fachstelle Medienbildung des Evangelischen Dekanats Bergstraße in Kooperation mit der Verbraucherzentrale. Veranstaltungsort ist die Christuskirche Heppenheim (Theodor-Storm-Straße 10 / Uhlandstraße 9).

Die Vortragende geht der Frage nach, was mit den Online-Accounts von Menschen geschieht, die gestorben sind. Denn wer im Internet unterwegs ist, der sammelt über die Jahre Benutzerkonten, Logins und Profile in Sozialen Netzwerken an. In ihrem Vortrag gibt Melina Eberts Ratschläge, wie später damit umgegangen werden kann. Denn Online-Accounts gehören zur Erbmasse. Das bedeutet, dass die Erben darüber entscheiden, ob die Accounts abgewickelt, gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden.

Wer regeln möchte, wie die Nachfahren handeln sollen, der kann dies in seinem Testament oder in einer Ergänzung zur Vorsorgevollmacht regeln. Eine Übersicht über vorhandene Accounts und die dazugehörigen Passwörter erleichtert den Erben oder Beauftragten dabei diese Arbeit.

Nach demrund 60-minütigen Vortrag mit Tipps, wie man seine digitale Vorsorge und seinen digitalen Nachlass sinnvoll regeln kann, haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, um Fragen zu stellen.

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