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Ehrennadel für Büger und Laubinger

„Dritte Gewalt“ für friedliches Zusammenleben

EKHNPräses Ulrich Oelschläger (l.) überreicht Silberne Ehrennadeln an Ulrike Büger und Professor Hans Werner-Laubinger.Präses Ulrich Oelschläger (l.) überreicht Silberne Ehrennadeln an Ulrike Büger und Professor Hans Werner-Laubinger.

Ehrung für ihr Engagement im Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht: Ulrike Büger und Professor Dr. Hans-Werner Laubinger wurden mit der Silbernen Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ausgezeichnet.

Darmstadt, 14. November 2014. Für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement sind die beiden Juristen Ulrike Büger (67) und Professor Dr. Hans-Werner Laubinger (78) am Freitag (14. November) in Darmstadt mit der Silbernen Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ausgezeichnet worden. Beide waren 14 Jahre lang Mitglied im Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG) der EKHN. Büger arbeitete zuletzt bis zum Jahr 2012 als „Weitere Aufsichtsführende Richterin“ am Amtsgericht Gießen. Laubinger war bis zu seinem Ruhestand 2001 für 20 Jahre Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Mainz.

Der Präses der Kirchensynode, Dr. Ulrich Oelschläger, würdigte Büger bei der Übergabe der Ehrung als einfühlsame Richterin, die in ihrem Berufsleben aus christlicher Motivation heraus darum gerungen habe, die Rechtsordnung ebenso zur Geltung zu bringen wie die Lebenschancen eines Angeklagten zu bewahren. Laubinger bezeichnete er als vielseitigen und mutigen Juristen, der sich in seiner Karriere nicht gescheut habe, unkonventionelle Urteile zu fällen aber auch Entscheidungen anderer öffentlich zu kritisieren. Oelschläger bezeichnete das KVVG als wichtige Instanz und „Dritte Gewalt“ in der evangelischen Kirche, neben der Synode und der Kirchenleitung. Das kirchliche Gericht zeichne sich dabei vor allem durch seine Unabhängigkeit aus, was es auch in Urteilen immer wieder zum Ausdruck bringe. Sein Ziel sei es, das Recht der EKHN zu vertreten, dessen Ziel es sei, „das friedliche Zusammenleben von Gruppen mit unterschiedlichen Interessen“ zu ermöglichen.

Hintergrund KVVG 

Das KVVG, das unabhängig arbeitet, kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre berufen. Präsident des KVVG und zugleich Vorsitzender der ersten Kammer ist Dr. Winfried Schneider (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht). Vorsitzender der zweiten Kammer und zugleich Stellvertreter des Präsidenten ist Dr. Dieter Eschke (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht). Die Erste Kammer ist unter anderem zuständig für abstrakte Normenkontrolle, Organstreitigkeiten, Beschwerden gegen synodale Beschlüsse, Rügen von Verfahrensverstößen sowie Verwaltungsstreitverfahren mit verfassungsrechtlichem Einschlag. Die Zweite Kammer ist zuständig für Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklagen. Die Arbeit des KVVG ist seit 1952 durch ein Gesetz geregelt, das seitdem mehrfach novelliert wurde und so auf jeweils zeitgemäße Weise für Rechtssicherheit innerhalb der EKHN sorgt. Sitz des KVVG ist Darmstadt.

 

 

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