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ekhn2030

Gebäude auf dem Prüfstand

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) stellt mit dem Transformationsprozess ekhn2030 die Weichen für die Zukunft. Im Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau wird dabei gerade der Gebäudebestand geprüft.

Die Kirchengemeinden des Dekanats Worms-Wonnegau haben zahlreiche Gebäude in ihrem Bestand. Dazu zählen zum Beispiel Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Kirchen, die instandgehalten und immer wieder auch saniert werden müssen. Gleichzeitig werden mit dem prognostizierten Mitgliederrückgang der evangelischen Kirchen die finanziellen Ressourcen immer knapper. Deshalb ist es nötig, die Baulast zu reduzieren. Grundlage dafür ist ein durch die Kirchensynode beschlossenes Gesetz, das rechtliche Rahmenbedingungen schafft und Maßnahmen einleitet. Ziel ist ein funktionaler, nachhaltiger und wirtschaftlich tragfähiger Gebäudebestand.

Das Einsparziel, die gesamtkirchlichen Bauzuweisungsmittel bis zum Jahr 2030 gegenüber 2020 strukturell um 10 bis 15 Mio. Euro zu reduzieren, soll nicht durch schlichtes Kürzen der Zuweisungen erreicht werden. Vielmehr sollen sich die Kirchengemeinden, die in der Regel Eigentümerinnen der Gebäude sind, gemeinsam mit Nachbargemeinden und dem Dekanat bei maximaler Transparenz und Beteiligung über die Veränderungen verständigen. Anhand sogenannter Gebäudesteckbriefe (z.B. Baujahr, Herstellungskosten, energetischer Zustand) der landeskirchlichen Verwaltung wird aktuell über die zukünftige Gebäudestruktur im Dekanat beraten.

Bei den Überlegungen ist dabei nicht der Bedarf der einzelnen Kirchengemeinde ausschlaggebend, sondern der des sogenannten Nachbarschaftsraums. Hier handelt es sich um einen Zusammenschluss von Kirchengemeinden auf Verwaltungsebene, wobei verschiedene Rechtsformen möglich sind. Dazu verständigen sich die Beteiligten beispielsweise darüber, welche Pfarrhäuser und welche Gemeindehäuser künftig in welcher Form genutzt werden sollen – etwa gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden oder zivilgesellschaftlichen Partner:innen – welche rückgebaut, erweitert oder veräußert werden und welche Gebäude künftig keine Bauzuweisungsmittel mehr erhalten sollen.

Um die erforderlichen Einsparung zu erreichen, wird es bei den Gemeindehäusern, von denen viele funktional wie ökologisch sanierungsbedürftig sind, voraussichtlich den stärksten Einschnitt geben. Bei den Pfarrhäusern wird sich die Reduktion an den Rückgang der Pfarrstellen anpassen. Die Anzahl der Pfarrstellen sinkt im Verhältnis zur Mitgliederentwicklung. Es gibt mehr Häuser als ausgewiesene Pfarrstellen. Der Wohnraum kann durch eine Vermietung oder einen Verkauf allgemein zugänglich gemacht werden.

Wenn alle Konzeptionen der Nachbarschaftsräume vorliegen und die Vorgaben zur Reduktion der Baulast im Dekanat mindestens um 20 Prozent insgesamt eingehalten wurden, wird die Dekanatssynode den Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan für das gesamte Dekanat im Herbst 2025 beschließen.

Hintergrund: Rückgang der Kirchenmitglieder
Bis zum Jahr 2060 wird sich die Zahl der evangelischen Kirchenmitglieder in Deutschland in etwa halbieren. Zu diesem Ergebnis kommt die Vorausberechnung „Projektion 2060“, die die evangelische Kirche Deutschland in Auftrag gegeben hat. Damit verbunden ist auch der vorhergesagte und zu erwartende Einbruch der Kirchensteuern.

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