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Synode: Zukunftsprozess ekhn2030

Debatte: Mehr Kooperation und stärkere Konzentration des Gebäudebestands

Lutz NeumeierTagungssaal, jeder zweite Sitzplatz unbesetzt.Die Synode tagte hybrid, das heißt zum Teil vor Ort, der andere Teil der Synodalen beteiligte sich online.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstag (11. September) die Arbeit an ihrem Reformprozess„ekhn2030“ in einer intensiven Debatte bis in den Abend fortgesetzt. Im Zentrum der Diskussion in Worms stand die Zukunft der kirchlichen Gebäude und stärkere Kooperationen vor Ort.

Die Gesetzesentwürfe über die im November weiter beraten werden soll, sehen unter anderem vor, dass die gesamtkirchlichen Zuweisungen für Gebäude bis zum Ende des Jahrzehnts um bis zu 20 Millionen Euro gekürzt werden müssen. Gleichzeitig will „ekhn2030“ Gemeinden zu stärkeren Zusammenarbeit in „Nachbarschaftsräumen“ bewege. Mit dem seit 2019 laufenden Reformprojekt will die hessen-nassauische Kirche tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen und knapper werdenden Ressourcen begegnen. Dabei werden nahezu alle kirchlichen Arbeitsbereiche in einem umfangreichen Verfahren auf den Prüfstand gestellt.

Jung: Große Veränderungen angestoßen

Bei der Einbringung der Vorlagen auf der Synodentagung in Worms erklärte der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung, dass es ein Ziel des Reformprozesses bleiben müsse, eine „öffentliche und offene Kirche zu bleiben, die in vielfältiger Gestalt nah bei den Menschen“ bleibt. Jung warb für stärkere regionale Kooperationen, um die „uns anvertrauten Ressourcen“ besser einzusetzen als bisher. Nach Ansicht Jungs sollen „personelle und gebäudliche Konzentrationen sowie eine gute unterstützende Verwaltung ermöglichen, Gott zu feiern, Glauben in Gemeinschaft zu leben und Räume zu eröffnen, um neue Formen und Schwerpunkte in der Kommunikation des Evangeliums zu erproben“. Ihm sei bewusst, „dass damit große Veränderungen angestoßen werden, die auch ihre Zeit brauchen“.

Konzentrationsprozess vor allem bei Gemeindehäusern

Die Vorlage zu den Gebäuden setzt zunächst bei den 1.200 Kirchen und sakralen Versammlungsstätten an. Sie geht bis 2030 von einer  Reduktion dieser Räume von höchstens zehn Prozent aus. 90 Prozent der Kirchen sind denkmalgeschützt. Um langfristig auf die erforderliche Einsparung zu kommen, sieht „ekhn2030“ die stärksten Einschnitte deshalb bei den rund 900 Gemeindehäusern vor, von denen viele funktional und ökologisch sanierungsbedürftig sind. Um zu nennenswerten Einsparungen zu kommen, müsste etwa jedes zweite aus der gesamtkirchlichen Finanz-Unterstützung genommen werden. Zugleich sieht das Papier die gemeinsame Nutzung von Versammlungsflächen im Nachbarschaftsraum etwa mit Kommunen, ökumenischen oder zivilgesellschaftlichen Partnern vor. Änderungen soll es auch bei den etwa 390 Gebäuden für evangelische Kindertagesstätten geben. Die Baulasten sollen bis zum Ende des Jahrzehnts sämtlich in kommunale Verantwortung übergeben werden.

Anreiz zur Kooperation vor Ort in der Debatte

„ekhn2030“ schlägt zugleich vor, dass die Kirchengemeinden stärker kooperieren sollen. Im Blick sind dabei regionale Vernetzungen der Gemeinden untereinander und mit ökumenischen, kommunalen und anderen zivilgesellschaftlichen Partnern. Es geht nach Worten des Entwurfs „um eine Organisation des sozialen Nahraums, die in geistlicher Hinsicht eine Kirche für und mit anderen stärken und ermöglichen soll“.

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