Bundesverwaltungsgericht
Dieselverbote sind zulässig!
Toa55/istockphoto.com27.02.2018 bs Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Vor allem Darmstadt, Wiesbaden, Rüsselsheim, Frankfurt, Offenbach und Limburg leiden unter einer hohen Stickoxidbelastung durch Dieselfahrzeuge. Hier drohen nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nun Fahrverbote für Dieselautos. Entscheiden müssen darüber aber die Kommunen.
Verbote packen das Problem nicht an der Wurzel
Die Zulassung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Städten hält Dr. Hubert Meisinger vom Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) der EKHN in Mainz für eine „Maßnahme, die sicherlich Wirkung zeigen und die Luft in unseren Städten verbessern wird.“ Das Problem werde damit aber nicht an der Wurzel gepackt. „Die Rahmenbedingungen für einen guten öffentlichen Nahverkehr müssen wesentlich verbessert werden, damit Menschen leichter ohne die individuelle Nutzung von PKW ihre Arbeitsplätze erreichen oder kulturelle Veranstaltungen besuchen können,“ betont Meisinger. Das gelte für Städte ebenso wie für den ländlichen Bereich.
Die Wirtschaft in die Pflicht nehmen
Auch reichten Fahrverbote nicht aus, um das Abgasproblem zu lösen. „Die Politik müsste noch viel stärker die Wirtschaft in die Pflicht nehmen“, so Meisinger. Autokonzerne nutzten jedes Schlupfloch, um wissentlich umweltschädliche Autos legal auf den Markt zu bringen. „Den Entscheidern in der Wirtschaft muss aber eine Balance zwischen Legalität und Legitimität abverlangt werden – es geht ja nicht nur um das Einhalten von Gesetzen, sondern um ganz generelle Fragen des gesunden Menschenverstandes, die aus Gier nach Profit nicht mehr verantwortungsvoll behandelt und beantwortet werden“, so Meisinger. Eine Pflicht zur Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit entsprechenden Reinigungssystemen sei eine vorrangige Aufgabe, die die Autoindustrie nun leisten müsse – „auf deren alleinige Kosten“.
Alternativen auch nicht wirklich „sauber“
„Jeder informierte Mensch weiß, dass auch moderne Benziner mit Direkteinspritzung alles andere nur keine Saubermänner sind“. Eine Ausrüstung mit entsprechenden Partikelfiltern sei aber jetzt noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern werde gegen besseres Wissen um die Notwendigkeit solcher Reinigungsanlagen „in der Regel erst dann eingebaut, wenn es der Gesetzgeber verlangt“, so Meisinger. Lobby-Arbeit und falsch verstandenes Politikverständnis gegen den Willen des Volkes seien mit die Gründe, warum das „Auto-Deutschland“ seine Hausaufgaben in Sachen Klimaschutz im Mobilitätsbereich nicht erfülle, äußert sich Meisinger kritisch mit Blick auf die Klimaschutzbestrebungen der letzten und möglicherweise auch der zukünftigen Regierung.
„Momentaufnahmen müssen von Lebenszyklus-Betrachtungen abgelöst werden“ – das gilt nach Meisinger auch für E-Fahrzeuge, geht aber über die Produktion von PKW hinaus und betrifft die Herstellung und Nutzung von Waren überhaupt. Damit stehe auch der einzelne Verbraucher in der Verantwortung, achtsam mit Mobilität und anderen Bereichen des Lebens umzugehen.