Dekanat begrüßt Landtagsentscheidung
Keine Sonntagsöffnung ohne Anlass
bbiew
18.12.2015
bbiew
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Vier der fünf Landtagsfraktionen hatten einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt, die den Anlassbezug im Hessischen Ladenöffnungsgesetz streichen wollte. Nach der geltenden Rechtslage sind sonntägliche Ladenöffnungen nur an maximal vier Sonntagen im Jahr möglich, wenn es dafür einen Anlass wie Feste, Märkte oder Messen gebe.
Das Evangelische Dekanat Bergstraße hatte in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert, dass Anlässe vielfach frei erfunden worden seien, um Sonntagsöffnungen zu ermöglichen. „Die Klarstellung der hessischen Landesregierung ist hilfreich. Es müssen konkrete, nachvollziehbare und überprüfbare Anlässe seien“, betonte Dekan Kreh. Hessens Sozialminister Grüttner hatte erklärt, eigens für den Zweck der Ladenöffnung am Sonntag erfundene Feste seien nicht ausreichend.
Die Forderung, Sonntagsöffnungen nicht mehr an bestimmte Anlässe zu binden, bewertete der Bergsträßer Dekan als Eingeständnis, dass es für die vielen Sonntagsöffnungen gar nicht genügend gesetzeskonforme Begründungen gebe. Keine Kommune sei gehalten, die Möglichkeit von vier verkaufsoffenen Sonntagen auszuschöpfen. „Einen Anlass gibt es hier und dort vielleicht auch nur einmal im Jahr“, so Arno Kreh..
Der freie Sonntag darf nach Überzeugung der evangelischen Kirche nicht der Ökonomisierung zum Opfer fallen. Er diene der Besinnung, der Erholung, der Muße und biete die Möglichkeit, gemeinsame freie Zeit mit der Familie und mit Freunden zu verbringen.
Zum Artikel „Landesregierung Hessen gegen leichtere Sonntagsöffnung“