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Sonntagsschutz

Landesregierung Hessen gegen leichtere Sonntagsöffnung

Thomas Max Müller / pixelio.deSonntags nicht immer geschlossen ...Sonntags nicht immer geschlossen ...

Sozialminister Grüttner von der CDU betont: Es gibt für Geschäfte keine Sonntagsöffnung ohne konkreten Anlass. Nur um die Kunden Sonntags anzulocken, dürfe es keine erfunden Feste geben.

Die hessische Landesregierung und vier der fünf Landtagsparteien lehnen eine Erleichterung der Ladenöffnung an Sonntagen ab. Mit einem entsprechenden Antrag stand die FDP-Fraktion am Donnerstag, den 17.12.2015 im Wiesbadener Landtag ganz alleine da. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) sowie CDU, Grüne, SPD und Linke wandten sich entschieden gegen die von den Freien Demokraten geforderte Streichung eines besonderen Anlasses als Voraussetzung für Sonntagsöffnungen und die Zulassung von Sonderregelungen in einzelnen Stadtteilen und Bezirken.

Der FDP-Abgeordnete Jürgen Lenders verwies dagegen auf die bestehende Rechtsunsicherheit, die auch Städte- und Landkreistag bei einer Anhörung beklagt hätten. Nach langer Vorbereitung und Werbung werde eine Ladenöffnung am Sonntag derzeit oft ganz kurzfristig vom Gericht untersagt, weil Kirchen oder Gewerkschaften klagten und örtliche Feste als ausreichenden Anlass für verkaufsoffene Sonntag ein Abrede stellten. Deshalb sei es sinnvoller, bei der Begrenzung aufvier Sonntage pro Jahr für die Ladenöffnung zu bleiben, dafür aber keine Bedingungen mehr vorzuschreiben.

Sozialminister Grüttner betonte dagegen, Feste oder ähnliche Anlässe müssten Voraussetzung dafür bleiben. Und eigens für den Zweck der Ladenöffnung am Sonntag erfundene Feste seien dafür eben nicht ausreichend. Markus Bocklet von den Grünen zeigte dagegen Verständnis für das Eintreten von Kommunen und Einzelhandel für mehr Rechtssicherheit. Verfassungsrechtlich sei das Streichen eines Anlasses aber gar nicht zulässig. Auf einhellige Ablehnung der anderen Parteien stieß auch die FDP-Forderung, einzelnen Stadtteilen oder Bezirken Sonntagsöffnungen zu erlauben, ohne dass damit das Kontingent der gesamten Stadt oder des Kreises von vier solcher Sonntage verbraucht wird.

Das Dekanat Bergstraße begrüßt die Entscheidung des Hessischen Landtags.

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