Mitarbeitendenvertretung
Familienbudget: Jetzt Antrag für 2024 stellen
Archivfoto: Becker-von Wolff19.11.2024 hjb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Becker-von WolffZu den kirchlichen Angestellten im Evangelischen Dekanat an der Dill gehören unter anderem Verwaltungskräfte, Sekretärinnen, Küster und Hausmeister, die Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Angestellte in den Evangelischen Kindertagesstätten und im Evangelischen Dekanat.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt berechtigte Anliegen bei den Dienststellenleitungen und nimmt sich der persönlichen Sorgen und Nöte der Mitarbeitenden an, soweit sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Familienbudget: Neue Bezuschussungen seit 2022
Das neue Familienbudget sieht seit 2022 für alle Mitarbeitenden Zuschüsse vor. Bislang bestand nur die Möglichkeit für die Kinderbetreuung und die Betreuung pflegender Angehöriger eine Unterstützung aus dem Familienbudget zu erhalten. Das hat sich nun geändert. Jetzt profitieren beispielsweise auch Singles oder Auszubildende vom Familienbudget.
- Ansprüche bestehen grundsätzlich für alle Angestellten und Auszubildenden nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten.
- Allerdings: Es können nur Ausgaben geltend gemacht werden, die von keiner anderen Stelle erstattet wurden.
Das wird gefördert: Neben der Pflege eines Angehörigen und der Kinderbetreuung werden nun auch Ausgaben für Kinder, die in Ausbildung oder im Studium sind, berücksichtigt. Zudem gibt es Zuschüsse für Brillen, Hörgeräte oder gesundheitsfördernde Maßnahmen (Teilnahme an Sport-Kursen) sowie Beihilfen für die Beerdigung eines Angehörigen und sogar einen Notfall-Fonds für besondere Härtefälle (ein Antrag dafür kann ganzjährig unabhängig vom Familienbudet gestellt werden).
Der Antrag auf das Familienbudget kann bis zum 31. Januar 2025 rückwirkend für das Kalenderjahr 2024 gestellt werden.
Die Höhe des ausgezahlten Bonus für die Mitarbeitenden errechnet sich aus der Anzahl der Anträge. Jedes Jahr wird nach Eingang aller Anträge der jeweilige Wert im Rahmen eines Punktesystems ermittelt. Die Zahlungen können demnach schwanken und jedes Jahr unterschiedlich ausfallen.
» Das ausgefüllte Formular bitte mit den entsprechenenden Belegen in Kopie (bitte keine Originale!) bis zum 31. Januar 2025 an das MAV-Büro senden. Dort werden die Anträge gesammelt, gesichtet und geprüft zur Auszahlung an die Evangelische Regionalverwaltung Nassau Nord weitergeleitet. Die Auszahlung soll dann später im Frühjahr 2025 erfolgen.
MAV an der Dill
Mitarbeitenden-Vertretung im Dekanat
Am Hintersand 15 (Büro 3. Etage)
35745 Herborn
Telefon 02772 / 58 34-260
Mobil 0160 / 97247059
» Das neue Formular und eine Erklärungshilfe steht auf der MAV-Internetseite zum Herunterladen und Ausdrucken bereit.
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