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Synode hilft Menschen in Not

Eine Million Euro zusätzlich für Flüchtlingsarbeit

UNHCR/F.JuezSyrische FlüchtlingsfamilieSyrische Flüchtlingsfamilie bei der Registrierung in Wadi Khaled, Libanon.

Aus einem Initiativantrag wurde ein Synodenbeschluss: Eine Million Euro investiert die hessen-nassauische Kirche zusätzlich in die Flüchtlingshilfe.

Frankfurt a.M., 22. November 2013. In die Arbeit mit Flüchtlingen wird die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) eine Million Euro zusätzlich investieren. Das hat die Synode der EKHN am Freitagabend bei ihrer Herbsttagung in Frankfurt am Main beschlossen. Unterstützt werden soll damit die Arbeit von Gemeinden, Dekanaten und evangelischen Einrichtungen, die sich in besonderer Weise für Flüchtlinge einsetzen und für eine neue Willkommenskultur eintreten. Daneben sollen Projekte in Krisenregionen gefördert werden wie etwa ein Traumazentrum für Flüchtlinge in Kirkuk oder der Aufbau einer Schule in Syrien.

Der Präses der Synode der EKHN, Dr. Ulrich Oelschläger, begrüßte die Entscheidung. „Dieses bemerkenswerte Engagement für den Schutz und die Integration von Flüchtlingen ist ein authentischer Ausdruck unseres Christseins und ein wichtiger Beitrag für eine humane Gesellschaft“. Der Präses bat Gemeinden und Dekanate, sich für eine Willkommenskultur vor Ort einzusetzen und Asylsuchende, Flüchtlinge und Migranten tatkräftig zu unterstützen.

Kirchenpräsident fordert Bundesländer zu mehr Engagement auf

Der Kirchenpräsident der EKHN, Dr. Volker Jung, unterstützte die Initiative. Bei der Einbringung sagte er: „Wir können nicht wegsehen und müssen uns engagieren.“ Nach Ansicht Jungs „stehen wir alle vor großen Herausforderungen. Ein Blick in die Nachbarstaaten Syriens macht deutlich, dass das von der Bundesregierung dankenswerterweise beschlossene Aufnahmekontingent von 5.000 syrischen Kriegsflüchtlingen dringend und deutlich erhöht werden muss“. Jung, der auch Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der EKD ist, betonte, dass bei der Aufnahme der Flüchtlinge darüber hinaus das Kriterium der besonderen Schutzbedürftigkeit die ausschlaggebende Rolle spielen sollte. Der Kirchenpräsident dankte den Landesregierungen dafür, dass sie bereit sind, hier lebenden Syrern unabhängig von dem bundesweiten Kontingent die Chance einzuräumen, Verwandte zu sich zu holen. Allerdings müssten die viel zu hohen Anforderungen an die finanzielle Unterstützung der Angehörigen deutlich gesenkt werden, wenn die Regelungen tatsächlich und nicht nur in wenigen Einzelfällen greifen sollen. „Die existierenden Anordnungen müssen auf ihren humanitären Charakter hin überprüft werden“, sagte der Kirchenpräsident. Er forderte das Land Hessen auf, sich auch finanziell an der Flüchtlingsberatung beteiligen. Dem Land Rheinland-Pfalz legte er nahe, dies noch stärker als bisher zu tun.

Sechs Millionen Menschen auf der Flucht

Dem Beschlusstext der Synode zufolge sind mehr als sechs Millionen Menschen aus Syrien auf der Flucht, davon über vier Millionen innerhalb Syriens. 2,2 Millionen Bewohner seien in die Nachbarstaaten geflohen. Von ihnen hätten aktuell mehr als 800.000 im Libanon Zuflucht gefunden, 540.000 in Jordanien, 520.000 in der Türkei, 200.000 im Irak, 130.000 in Ägypten. Die Erstaufnahmeländer seien damit völlig überfordert und klagten Hilfe und Unterstützung ein. In Europa inklusive der Schweiz und Norwegen hätten aber zwischen Ausbruch des syrischen Bürgerkrieges im April 2011 und Oktober 2013 insgesamt nur 55.000 syrische Staatsangehörige um Schutz nachsuchen können. Dies sei, so der Beschluss „eine beschämend kleine Zahl“. Es sei ein dringendes humanitäres und christliches Gebot, deutlich mehr Flüchtlinge in Europa und in Deutschland aufzunehmen. Zugleich begrüße die Synode die Solidaritätsschreiben an die christlichen Gemeinden in der Region und jegliche Maßnahmen, die die Menschen in den betroffenen Gebieten unterstützen, so der Antrag. Deutschland habe sich bereit erklärt, 5.000 Flüchtlinge aufzunehmen. Das seien laut Beschlusstext bisher etwa so viele, wie an einem einzigen Tag aus Syrien fliehen. Zusätzlich hätten die meisten Bundesländer per Aufnahmeanordnung den Nachzug von Familienangehörigen hier lebender Syrer ermöglicht, allerdings zu kaum erfüllbaren Bedingungen.

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